Regionales / Gem. Bad Grund / Gittelde/Teichhütte

22.11.2021

Ampel am Bahnhof: Beschilderung ausreichend


Auch wer geradeaus möchte, muss bei geschlossenen Schranken und bei dem roten Ampelsignal am Bahnübergang in Gittelde halten

Bei Rot muss am Bahnübergang in Gittelde gehalten werden/ Straßenverkehrsbehörde sieht von weiterer Beschilderung ab

...Herma Niemann

Gittelde. Die Ampelanlage am Bahnübergang in Gittelde war in den vergangenen Wochen ein viel diskutiertes Thema. Sind die Schranken am Bahnübergang auf Höhe der Firma Galke unten, erscheint ein rotes Signal. Das bedeutet, dass auch die Verkehrsteilnehmer, die nicht über den Bahnübergang, sondern geradeaus fahren wollen, halten müssen.

Viele Verkehrsteilnehmer, darunter sogar Linienbusfahrer wie beobachtet wurde, halten sich nicht dran, dass bei Rot gehalten werden muss, da sie die Notwendigkeit nicht einsehen. Wie nun der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, auf Nachfrage unserer Zeitung berichtet, habe die Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass sie von einer erweiterten Beschilderung absehe.

„Die Beschilderung ist ausreichend. Rot bedeutet, dass man halten muss“, so Dietzmann. Im Falle eines Verstoßes, der gegebenenfalls von der Polizei festgehalten würde, drohen die üblichen Bußgeld-Folgen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog kostet den Verkehrsteilnehmer ein solcher Verstoß mindestens 90 Euro und bringt mindestens einen Punkt im Verkehrsstrafenregister Flensburg.

Eine Bahnsprecherin erklärte vor kurzem die neue Verkehrsregelung so: Im Rahmen der Erneuerung sei ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, in dem auch die Verkehrsführung festgelegt wurde. „Die Verkehrsführung wurde zuvor gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde geprüft, die Behörde hat dem Planfeststellungsverfahren dann auch zugestimmt“, so die Sprecherin. Aus diesem Grund sehe die aktuelle Verkehrsführung die Rechtsabbieger in Richtung Galke als hauptsächlichen Verkehrsstrang vor. „Geradeausfahrer müssen sich dem unterordnen.

Hintergrund ist, dass aus Sicherheitsgründen im Falle einer notwendigen Räumung des Bahnüberganges eine gewisse Räumungszeit gewährleistet werden muss“. Und dies geschehe durch die Ampelschaltung. Mit den vorhandenen Kapazitäten der Straße sei die aktuelle Lösung somit die einzig mögliche Variante der Verkehrsführung, betont die Bahnsprecherin.

 

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