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08.10.2021

Schwermetallbelastung Bad Grund: Geplante Baumaßnahme auf dem Areal „Hilfe Gottes“ soll sogar für Verbesserung der Gesamtsituation sorgen


Entlang der Förster Straße in Eisdorf wurden Linden, Rotbuchen und Kanadischer Ahorn gepflanzt und zudem ein wilder Wegrand für Insekten geschaffen

Der Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschuss tagte und stimmte der sechsten Änderung des Bebauungsplanes auf dem ehemaligen Bergwerksareal zu.

von Herma Niemann

Windhausen. In der jüngsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschusses ging es hauptsächlich um die sechste Änderung des Bebauungsplanes „Hilfe Gottes“ in Bad Grund und die Ergebnisse der Behörden- und Trägerbeteiligung sowie deren Abwägung. Hierzu erklärte der Fachbereichsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung, Fred Langner, dass das für dieses Areal im Bebauungsplan festgesetzte Gewerbegebiet weichen soll.

Der Inhaber oder Investor will diesen Bereich einer sozialen Einrichtung mit Werkstatt zuführen. Dort habe sich in der Vergangenheit eine Werkstatt für das Arbeiten und Ausbilden behinderter Personen entsprechend den Maßgaben des Bundes-Teilhabegesetzes herausgebildet. In dem Zusammenhang müsse auch eine Unterbringung gewährleistet werden, weil die betreuten Personen auch aus dem weiteren Umfeld kommen, so dass eine tägliche An- und Heimfahrt nicht möglich ist. Diese Unterbringung ist nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Eine Beschränkung auf die beschriebene Werkstatt soll nicht vorgenommen werden, weil auch vergleichbaren Einrichtungen, die sozialen Zwecken dienen, die Möglichkeit eröffnet werden soll, sich bei Bedarf und freien Kapazitäten ebenfalls innerhalb des Änderungsbereiches anzusiedeln. Teil der Nutzungen für das Arbeiten und Ausbilden ist eine Altholzverwertung, die hier ausdrücklich zugelassen werden soll. Zur überwiegenden Eigenversorgung des Gebietes sind Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen zulässig.

Inzwischen seien die Träger öffentlicher Belange dazu angehört worden, so Langner. Wie nicht anders zu erwarten, habe der Landkreis Göttingen auf die Schwermetallbelastung in diesem Gebiet hingewiesen. „Das überrascht uns nicht, denn wo es Bergbau gab, gibt es auch eine Belastung“. Innerhalb des Änderungsbereiches sind Bodenkontaminationen bekannt und nachgewiesen, die durch die ursprüngliche Nutzung entstanden sind. Hierzu liegen entsprechende Gutachten vor. Zuletzt wurde Ende 2020 ein Gutachten erstellt. In der zusammenfassenden Bewertung und Empfehlung heißt es dort, dass die untersuchten Teilflächen sich innerhalb des B-Plans Nr. 13 und zugleich auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Erzbergwerks Bad Grund befinden. Hier war bereits aus der Nutzungsgeschichte heraus mit einer flächendeckenden mehr oder minder hohen Belastung an Schwermetallen zu rechnen. Dies wurde durch die vorliegenden Untersuchungen bestätigt.

Da mit einem großen Grundwasserabstand zur Erdoberfläche zu rechnen ist und zudem in den Eluaten (das ausgetragene Gemisch aus gelösten Substanzen) keine auffälligen Befunde erhalten wurden, tritt auf dem Gelände der Schadstoff Wirkungspfad Boden-Mensch (Abwehung, orale Aufnahme) in den Vordergrund, heißt es in dem Gutachten. Der Wirkungspfad könne durch eine Überdeckung der Flächen bei den geplanten Baumaßnahmen wirksam unterbrochen werden. Für die geplanten Baumaßnahmen würde das bedeuten, dass die Versiegelung des Untergrundes mittels Überbauung die Unterbrechung des Wirkungspfads Boden-Mensch bewirkt. Insofern trete laut Gutachten sogar eine Verbesserung der Gesamtsituation in Bezug auf eine mögliche Schadstoffausbreitung ein.

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, Olaf de Vries, warum es in der Vorlage heiße „der Bodenaushub sollte auf einer Deponie entsorgt werden“ und nicht „muss auf einer Deponie entsorgt werden“, antwortete Langner, dass jeder Bodenaushub beprobt werden müsse. Die Entsorgung finde unter Abstimmung und Genehmigung der Bodenschutz- und Abfallbehörde statt. Das weitere Vorgehen sei nun, die eingearbeiteten Änderungen erneut den Trägern öffentlicher Belange zur Anhörung vorzulegen. Die sechste Änderung wurde vom Ausschuss mit einer Enthaltung beschlossen.

Ein großes Lob richtete Ausschussmitglied Frank Brakebusch an die Sachbearbeitung für Ortsbild und Grünflächenpflege, Birgitt Nienstedt, und an das ausführende Unternehmen für die Pflanzaktion in Eisdorf. Dort wurden in Abstimmung mit dem Ortsrat jeweils zwei Linden, Roteichen und Kanadischer Ahorn an der Förster Straße gepflanzt. Zwischen den Bäumen wurden Sträucher gesetzt und ein wilder Wegrand für Insekten geschaffen. „Die Pflanzen sind gut angegangen und die Bevölkerung freut sich sehr über diesen Anblick“, so Brakebusch.

Da es sich um die letzte Sitzung in dieser Zusammensetzung handelte, richtete Langner noch ein Lob und ein Dankeschön an die Ausschussmitglieder. „In den vergangenen fünf Jahren haben wir zusammen viel erreicht und umgesetzt“, so Langner „und rund 5,1 Mio Euro an Investitionen eingesetzt“. So konnten zum Beispiel zahlreiche Straßen saniert werden, die energetische Straßenbeleuchtung vorangetrieben und eine neue Drehleiter für die Feuerwehr angeschafft werden. Alles zusammen mit einer Fördersumme von ungefähr 3,7 Mio Euro. In dem Zusammenhang berichtete der Fachbereichsleiter noch, dass inzwischen für die Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Bad Grund ein positiver Bauvorantrag vorliege. In ungefähr zwei Wochen sollen auch weitere 200 Straßenlampen energetisch ersetzt werden. Außerdem seien inzwischen drei kleine Spielgeräte und eine Sitzgruppe auf dem Spielplatz in Gittelde errichtet. Zudem berichtete Langner, dass die Verwaltung immer wieder Fragen zum Sachstand in der aktuellen Planung und zu den Stellungnahmen zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises erreichen würden. „Wir sind dafür nicht die zuständige Behörde, Anfragen sollten an den Landkreis Göttingen gerichtet werden“.

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Auf dem Spielplatz in Gittelde wurden drei Spielgeräte für kleinere Kinder und eine Sitzgruppe errichtet

 

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