Regionales / Gem. Bad Grund / Gittelde/Teichhütte

24.09.2021

Bahnübergang Gittelde: Rot bedeutet Rot


Auch wer geradeaus möchte, muss bei geschlossenen Schranken und bei dem roten Ampelsignal am Bahnübergang in Gittelde halten

Autofahrer ignorieren das Ampelsignal/Zusatzbeschilderung erforderlich

...von Herma Niemann

Auch wenn es in den Augen einiger Autofahrer vielleicht eher einem Schildbürgerstreich gleicht, Rot bedeutet Rot. Auch am Gittelder Bahnübergang auf Höhe der Firma Galke. Zur Vorgeschichte: Im Dezember des vergangenen Jahres ist neben dem Bahnübergang in Richtung Windhausen, auch der Bahnübergang auf Höhe der Firma Galke durch die Deutsche Bahn saniert und mit moderner Technik fertiggestellt worden. Allerdings hat sich durch den Neubau einiges geändert.

Das ist zum einen die Verkehrsführung. Denn nun verläuft die Straße als abknickende Vorfahrtstraße von der Firma Galke aus in Richtung des Bahnhofs. Neu ist auch das Ampelsystem. Sind die Schranken geschlossen, weil ein Zug naht, haben nicht nur die Autofahrer, die der abknickenden Vorfahrt folgen und den Übergang überfahren wollen, ein rotes Signal. Das Signal gilt nämlich für alle Richtungen. Also auch für die Autofahrer, die nur geradeaus in Richtung Gittelde oder umgekehr aus Richtung Gittelde zum Bahnhof fahren wollen. In der Tat kommt es einem komisch vor, dort bei Rot halten zu müssen, der Weg geradeaus ist doch frei. Und manchmal kann man eben gerade dort auch beobachten, dass sich einige Verkehrsteilnehmer nicht daran halten und einfach über das rote Signal hinweg fahren.

Auf Nachfrage unserer Zeitung berichtet der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, dass die Autofahrer natürlich bei Rot in jedem Fall zu halten hätten. Im Falle eines Verstoßes, der gegebenenfalls von der Polizei festgehalten würde, drohen die üblichen Bußgeld-Folgen. „Wir stehen diesbezüglich mit der Straßenverkehrsbehörde in Kontakt“, so Dietzmann „es bedarf an dieser Stelle eventuell einer Zusatzbeschilderung, die das verdeutlicht“. Eine Bahnsprecherin erklärt die neue Verkehrsregelung so: Im Rahmen der Erneuerung sei ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, in dem auch die Verkehrsführung festgelegt wurde. „Die Verkehrsführung wurde zuvor gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde geprüft, die Behörde hat dem Planfeststellungsverfahren dann auch zugestimmt“, so die Sprecherin. Aus diesem Grund sehe die aktuelle Verkehrsführung die Rechtsabbieger in Richtung Galke als hauptsächlichen Verkehrsstrang vor. „Geradeausfahrer müssen sich dem unterordnen. Hintergrund ist, dass aus Sicherheitsgründen im Falle einer notwendigen Räumung des Bahnüberganges eine gewisse Räumungszeit gewährleistet werden muss“. Und dies geschehe durch die Ampelschaltung. Mit den vorhandenen Kapazitäten der Straße sei die aktuelle Lösung somit die einzig mögliche Variante der Verkehrsführung, betont die Bahnsprecherin.

 

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