Meldungen / Polizei

03.09.2021

Tierkörperbeseitigung


Zuständigkeit im Landkreis hat gewechselt

...LK Göttingen

Für die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Göttingen ist seit dem 01.09.2021 nicht mehr das Unternehmen SECANIM, sondern die Firma RENDAC zuständig. Eine neue Verordnung über die Einzugsbereiche hat zu der Veränderung geführt. Tierkörper von verendeten Nutztieren aus landwirtschaftlichen oder sonstigen Haltungen sind ordnungsgemäß, also unschädlich für Menschen, andere Tiere und die Umwelt, zu entsorgen.

Dies gilt zum Beispiel auch für Pferde oder größere Heimtiere, ebenso für Schlachtabfälle. Die Abholung erfolgt durch eine Tierkörperbeseitigungseinrichtung (früher „Abdeckerei“ genannt).

Die Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen kann online auf www.rendac.de oder telefonisch unter 0800 7793 333 angemeldet werden. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen steht für weitere Fragen unter Telefon 0551 525 - 2493 zur Verfügung.

 

 

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