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15.07.2021

Bildungs- und Teilhabe-Konto: Behörden erleichtern Zugang zu Leistungen


Kreisrat Marcel Riethig, Sabine Lange (Landkreis Northeim), Stadträtin Petra Broistedt (v.l.)

Karte vereinfacht Kindern und Jugendlichen Teilnahme an Schul-, Sport- und Kulturangeboten

...LK Göttingen

Für Kinder- und Jugendliche aus Familien mit kleinem Geldbeutel wird die Teilnahme am schulischen, sozialen und kulturellen Leben einfacher. Landkreis und Stadt Göttingen bauen Hürden beim Zugang zu Angeboten wie kostenloses Schulmittagessen, Klassen- oder Kitafahrten, Nachhilfeunterricht, Mitgliedschaft im Sportverein oder den Besuch der Musikschule ab. Mit der sogenannten Bildungskarte, einer bunt gestalteten Karte im Scheckkartenformat, sind sie künftig besser zu finden und einfacher zu nutzen.

„Mit der Bildungskarte können Kinder- und Jugendliche eine Vielzahl von Angeboten leichter wahrnehmen. So unterstützen wir sie in ihrer Entwicklung, fördern Bildung und legen den Grundstein für ein selbstbestimmtes Leben“, erklärt Kreisrat Marcel Riethig, Bildungs- und Sozialdezernent des Landkreises Göttingen. „Damit setzen wir unseren Weg zu mehr Prävention und Chancengleichheit fort,“ fügt er hinzu. Stadträtin Petra Broistedt, Sozialdezernentin der Stadt Göttingen, macht deutlich: „Junge Menschen stark zu machen, ist eine wichtige Aufgabe. Die Angebote sind da und es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf. Damit die Menschen diese auch wahrnehmen können, bauen wir bürokratische Hürden ab.“ Sie fasst zusammen: „So geben wir Kindern und Jugendlichen Zugang zu Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Beide betonen, dass die Bildungskarte auch im benachbarten Landkreis Northeim eingeführt wird. Die Behörden arbeiteten eng zusammen, damit Bildungs- und Teilhabeangebote über Stadt- und Landkreisgrenzen hinweg nutzbar sind. Anzahl und Vielfalt der Angebote sind damit umso größer.

Die Bildungskarte erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG – also Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete – künftig mit dem Bewilligungsbescheid automatisch zugesandt. Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag können sie über ein vereinfachtes Antragsformular beantragen. Die Bildungskarte ersetzt weitgehend die bisherigen Antragsverfahren; nur noch wenige Formulare – bspw. die die Bestätigung der Schule für den Bedarf an Nachhilfe – werden weiterhin benötigt.

Möglich wird das zeitgemäße, digitale Verfahren durch die Verknüpfung mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabe-Konto. Über dieses Konto erfolgt künftig die Abrechnung mit den Leistungsanbietern. Die Bearbeitung der Anträge durch Anbieter und Behörden wird vereinfacht und alle Seiten von Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand entlastet.

 

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