Vereinsleben

08.07.2021

1. Stammtisch vom Haus & Grund Stammtisch des Jahres 2021


...von Andreas Körner (Justiziar Haus & Grund Bad Lauterberg e.V.)

Der Vorsitzende und Justiziar des Haus & Grund Bad Lauterberg e. V. freute sich, zusammen mit dem Vorstand den 1. Stammtisch seit ca. 1,5 Jahren wieder durchführen zu können. So konnte der Verein in der Waldgaststätte „Bismarckturm“ den traditionellen Sommerstammtisch abhalten. Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Körner durfte unter Einhaltung sämtlicher Hygienebestimmungen zahlreiche Mitglieder des Vereins begrüßen. Zunächst gab er einen Rückblick auf die vergangenen 1,5 Jahre. 

Der Haus & Grund Verein hat bereits im letzten Jahr damit begonnen, Kooperationspartner innerhalb der eigenen Mitglieder zu aktivieren und Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Es wurde eine Mitgliedskarte eingeführt, bei Vorlage derer zahlreiche Vergünstigungen ausschließlich für Vereinsmitglieder erlangt werden können. Zu diesem Stammtisch gelang es, die Rohr- und Kanalreinigungsfirma Andreas Neukirchner als neuen Kooperationspartner vorzustellen. Die Mitglieder des Vereins profitieren von einem 3 %igen Vereinsrabatt für den Fall, dass sie Arbeiten an Rohr und Kanal oder Arbeiten mit dem Saugbagger und dergleichen bei der Firma Neukirchner in Auftrag geben.

Ansonsten gab es aus den letzten 1,5 Jahren zu berichten, dass die regelmäßig erscheinende Mitglieder-E-Mail gut angenommen wird. Für die Mitglieder, die ihre E-Mailadresse noch nicht abgegeben haben, wurde darum gebeten, dies bei der Kanzlei Körner & Körner unter der Telefonnummer 05524 / 999 000 zu tun.

Abschließend konnte über eine erfreuliche Mitgliederentwicklung berichtet werden. Trotz, oder gerade wegen der Corona-Pandemie ist die Mitgliederzahl in den letzten 1,5 Jahren erneut um auf über 430 Mitglieder 10 % gestiegen.

Sodann wurde zum eigentlichen Vortrag übergeleitet. Themen waren vielfältig vorhanden. So wurde über die in der Rechtsprechung streitige und zugleich kuriose Problematik berichtet, ob ein Versterben in der Wohnung noch als „vertragsgemäßer Gebrauch“ zu sehen ist oder nicht. Wie so oft kommt es bei der Prüfung auf den konkreten Einzelfall an.

Auch wurde darauf hingewiesen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des Landgerichts München aus 2021, mittlerweile geklärt ist, dass Wartungskosten für Rauchmelder auf den Mieter umgelegt werden können, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass (da es sich um eine neu entstandene Betriebskostenart handelt) eine sogenannte Mehrbelastungsabrede im Mietvertrag vereinbart ist (wie in den Haus & Grund Formularen enthalten) und vor Umlage dieser Position auf den Mieter dieser entsprechend eine schriftliche Erhöhungserklärung des Vermieters bekommt.

Sodann wurde über Probleme während der Corona-Pandemie berichtet, wie z.B. dass es natürlich nicht genügt, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Verwalter eine Einladung zur Eigentümerversammlung verschickt mit dem Hinweis, dass diese Versammlung nur stattfinden kann, wenn nicht mehr als 2 Teilnehmer anwesend sind und bei Erscheinen von weiteren Teilnehmern die Versammlung sofort abgebrochen werden müsse. Die bei dieser Versammlung gefassten Beschlüsse waren, wie die Gerichte mittlerweile eindeutig festgestellt haben, nichtig, da in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen wurde. Den Wohnungseigentümern wurden dadurch, dass sie an der Teilnahme an der Eigentümerversammlung gehindert wurden, unentziehbare Mitwirkungsrechte entzogen. Durch die Ankündigung des sofortigen Abbruchs der Versammlung, wenn mehr als zwei Teilnehmer in Präsenz teilnehmen, wurde massiver Druck erzeugt, von einer Teilnahme und der Wahrnehmung der Eigentümerrechte abzusehen. Dies war auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie nicht gerechtfertigt. Vielmehr hätte der Verwalter problemlos einen geeigneten Saal für die Durchführung der Eigentümerversammlung anmieten müssen oder die Versammlung verschieben müssen.

Abschließend wurde noch auf die allgemein diskutierte CO2-Abgabe eingegangen. Der Deutsche Mieterbund fordert die vollständige Entlastung der Mieter von den Kosten der CO2-Bepreisung, da diejenigen die vollständigen Kosten tragen sollen, die auch die Art der Heizung beeinflussen, also die Vermieter. Die ursprüngliche Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen der Kabinettsberatung zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes, eine 50 %ige Verteilung der zusätzlichen CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter zu übertragen, ist zum Glück am Widerstadt der CDU gescheitert. Eine vollständige Umlegung der Mehrkosten oder auch nur die dann geplante 50 %ige Umlegung der CO2-Abgabe auf die Vermieter ist weder fair noch gerecht. Der Vermieter hat in keinem Fall einen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heizt oder wie viel warmes Wasser er verbraucht. Bei der Regelung würde ein klarer Verstoß gegen das Verursacherprinzip vorliegen, welches falsche Signale setzt, so dass es nur begrüßenswert ist, dass das Klimapaket bezüglich dieses Punktes nicht verabschiedet wurde. 
Der CO2-Preis soll lenken – und nicht die Bürger ärmer machen! So wies z. B. auch der Haus & Grund Präsident Kai Warnecke in Berlin darauf hin, dass die SPD-Forderung nach einer Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter dann hinfällig sein würde, wenn man ein für jeden Bürger gleich hohes Klimageld einführen würde, also die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung an jeden Bürger gleichmäßig zurückzahlen würde. Mit ihrer Forderung zeigt die SPD jedoch, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und die CO2-Bepreisung bis heute nicht verstanden hat, so Warnecke. Konsequenterweise müsste sowohl der Mieterbund als auch die SPD für eine gänzliche Ausnahme des Wohnens von der CO2-Bepreisung eintreten, denn der CO2-Preis werde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte mit voller Wucht treffen, so der Verbandschef. Das Klimageld würde im Gegenzug dann auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte entsprechend entlasten.

Nach sich anschließender Diskussion über die vorgetragenen Punkte, konnten sich die Mitglieder an den bestellten Schnitzeln laben und ließen den Abend gemütlich ausklingen. 

Der nächste Stammtisch wird schon die 100-Jahr-Feier am 28. August 2021 im Kursaal sein, deren Planung in vollem Gange ist.

 

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