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05.07.2021

Karin Wode erhielt ausführliche Antwort auf ihre Fragen zur Ortsumgehung Herzberg


So viele Möglichkeiten scheint es zum Thema „Ortsumgehung Herzberg“ zu geben

...von Petra Bordfeld

Elbingerode)  Weil sie das Thema „Ortsumgehung Herzberg“ (OU) mittlerweile seit 25 Jahren begleitet und es jetzt im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Göttingen aktuell wieder Fragen aus vielen Sichten mit sich bringt, schrieb sie die ihrigen auf, um diese an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann zu schicken.

Die Rede ist von Karin Wode, die sich nicht „nur“ als Politikerin, sondern insbesondere als Bürgerin von Elbingerode mit diesem Thema intensiv befasst. Auf die folgenden fünf Fragen hat sie eine Antwort erhalten, welche aufgedruckt zwei DIN-A-4 Seiten füllen.

Zuerst wollte sie wissen, wie wahrscheinlich eine Umsetzung der geplanten Ortsumgehung Herzberg  mit welcher Trassenführung ist. Letztendlich gab es ja mal neun aufgezeichnete Möglichkeiten. Weiter wollte sie in Erfahrung bringen, ob eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans in 2021 vorgesehen ist. „Welche Auswirkungen hätte eine Herausnahme der Trasse aus dem  RROP des Landkreises Göttingen durch den Kreistag für die Bundesverkehrswegeplanung?“ lautete die dritte Frage. Karin Wode wollte aber auch wissen, ob der zu erwartende Lückenschluss A 7 –   A 38 durch die Fertigstellung der B 243 voraussichtlich 2026 an Nordhausen mit den Ortsumfahrungen Holbach und Güntzerode eine weitere Begründung für die Umsetzung und den Bau der jetzt im RROP eingezeichneten Vorbehalt-Trasse sein könnte. Letztendlich interessierte sie aber auch, welche Alternativen denkbar für den Schwerlastverkehr sein könnten!

Ihr geht es darum, weitere Möglichkeiten für den Verkehrsstrom von der A 7 ab der Anschlussstelle Seesen (B 243) in Richtung A 38 zu entwickeln, um eine weitere Überlastung der B 243 zu vermeiden.
Außerdem sollten qualitative Verkehrszählungen für die Ortsdurchfahrt Herzberg durchgeführt werden. Dabei gehe es nicht nur um die Frage, wieviel Verkehr, sondern vor allem wer aus welchem Grund wohin fährt.  

Es gehe ihr nicht darum, eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Herzberg infrage zu stellen. Es müssten aber auch Alternativen zu dieser im RROP aufgenommenen Trassenführung aufgezeigt werden.
Enak Ferlemann ließ mit einer Antwort auch nicht lange auf sich warten und war mit einer Veröffentlichung einverstanden. 

Das Schreiben beginnt mit einem Dankeschön an Karin Wode für die E-Mail, in welcher sie sich zu den Planungen der OU Herzberg erkundigte und um Auskunft darüber bat, inwieweit die OU Herzberg bei anderen Projektplanungen zu berücksichtigen ist. 
„Hier möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Der Neubau der B 243, OU Herzberg, ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FstrAbG) mit der Dringlichkeit „Weiterer Bedarf“ eingestuft. Auf Basis dieser nachrangingen Einstufung gibt es derzeit für die aufgrund der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen keine gesetzliche Grundlage zur Aufnahme der Planungen für die OU Herzberg.

In die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf“  werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. 

Weitere detaillierte Informationen zu diesem Projekt können übrigens dem Projektformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan  (BVWP) 2030 entnommen werden. Dafür muss folgende Adresse angeklickt werden: https//www.bvwp-projekte.de/strasse/B243-G30-NI-TH-T1-NI/B243-G30-NI-TH-T1-NI.html

Im Zusammenhang mit den gesamtwirtschaftlichen Bewertungen zum BVWP 2030 wurde auch eine Alternativenprüfung durchgeführt. Hierzu wies er insbesondere auf Kapitel 12.5.3 (Alternativprüfung) des BVWP 2030 hin. Unter dem Link https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehswegeplan-2030-gesamtplan-pdf?__blob=publicationFile könnten entsprechende Informationen abgerufen werden.

Weiter schreibt der Parlamentarische Staatsekretär: „Nach dem  FStrABG prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Überprüfung des aktuell gültigen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hat das  BMVI bereits eingeleitet. Ziel ist es, die Untersuchungen Ende 2023 abzuschließen und das Ergebnis der Bedarfsplanungsprüfung dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Dieser wird dann über das Erfordernis eines neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen und den vorgelagerten Bundesverkehrswegeplan entscheiden.“

Diese Bedarfsplanung für die Bundesfernstraßen gehöre nicht zu den unmittelbar raumbedeutsamen Planungen im Sinne des Raumordnungsgesetztes, die nach dem Bundesraumordnungsgesetz einer Zielbindung unterworfen werden könnten. „Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltene Maßnahmen und deren Dringlichkeit werden in regionalen Raumordnungsplänen daher nachrichtlich wiedergegeben. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat Gesetzescharakter. Entsprechend haben die mit der Planung und dem Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen befassten Behörden den parlamentarischen Auftrag, die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu planen und umzusetzen“.

Sollten die im Bedarfsplan enthaltenen Vorhaben und deren Dringlichkeiten in Regionalen Raumordnungsplänen nicht abgebildet werden, bliebe dies ohne Einfluss auf den gesetzlichen Planungsauftrag. „Gleichwohl wäre es wünschenswert, auch die Fachplanungen – wie den gesetzlich festgestellten Bedarf eine Ortsumgehung Herzberg – im regionalen Raumordnungsprogramm des Kreises Göttingen zu hinterlegen, damit ein insgesamt vollständiges Bild der raumordnerischen Ziele der Region im Zusammenwirken mit den konkreten Fachplanungen vermittelt werden können.“ Mit der Hoffnung, dass er mit seinen Angaben Karin Wode gedient zu haben, schloss er den Brief.
„Er hat mir damit geholfen“, atmete die Empfängerin auf. Genau aus dem Grund wollte sie den Brief nicht für sich behalten, sondern ihn der breiten Öffentlichkeit, in welcher viele Meinungen vertreten sind, zugänglich machen.


Karin Wode freut sich über die Antwort von Enak Ferlemann

Enak Ferlemann beließ die Antwort nicht bei einem Absatz

 

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