Regionales / SG Hattorf / Hattorf

02.07.2021

Brand im Feuerwehrhaus Wulften: Umbau oder Neubau?


Das Feuerwehrgerätehaus in Wulften muss wahrscheinlich an einem anderen Standot neu gebaut werden

Der Ausschuss für Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung ließ sich die Standortanalyse vom Architekten Markus Otto vorstellen

...von Herma Niemann

Zu eng, keine Parkplätze, Sicherheitsvorkehrungen mangelhaft. Die vor Jahrzehnten gebauten Feuerwehrgerätehäuser und die dazugehörigen Grundstücke entsprechen zum großen Teil nicht mehr den heutigen Standards und Normen sowie den Vorschriften der Feuerwehrunfallkasse. Die Frage, wie es mit dem Feuerhaus in Wulften nach dem Brand im März dieses Jahres weiter geht, stand auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung, der am Donnerstag im Landgasthof Trüter in Hattorf stattfand.

Zu Gast war der Architekt Dipl.-Ing. Markus Otto aus Gieboldehausen, der für die Samtgemeinde Hattorf die Standort- und Gebäudeanalyse für das Feuerwehrgerätehaus in Wulften vorgenommen hat. Unter anderem geht aus der Analyse hervor, dass die Plätze für die Feuerwehr-Fahrzeuge und die vorhandenen Abstände zu den Wänden nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, genauso wie die Torduchfahrt zu klein sei. Heute seien ebenso Stellplätze für die PKW der Kameraden Standard. Die Mängelliste ist lang. Eine Ertüchtigung des jetzigen Standorts wäre nur bedingt möglich, so Otto, da keine normgerechten Lösungen auf diesem Grundstück realisiert werden können. Zudem würden auch hohe Kosten anfallen, um die Fluchtwege den geltenden Anforderungen anzupassen. „Das alles sind schon große Mängel, und dann noch der Brandschaden dazu, das ist bei so einem Gebäude ein Totalschaden“, so Otto. Heutige Standards würden für ein Feuerwehrgerätehaus ein Grundstück mit einen normgerechten Bedarf von mindestens 1000 Quadratmetern vorsehen. Die fehlende Fläche von rund 400 Quadratmetern sei auf dem bisherigen Grundstück nicht darstellbar. „Ein Umbau am vorhandenen Standort beleibt immer ein nicht normgerechter Kompromiss“, betonte Otto, der einen Neubau an einem anderen Standort empfahl. Die Kosten für einen Umbau mit Erweiterung würden sich auf rund 1,65 Mio Euro belaufen, die Kosten für einen Neubau auf rund 2,95 Mio Euro. Ein Neubau könne nur auf einem anderen, besserem geeigneten Grundstück erfolgen. „Es muss klar sein, dass wir eine zeitnahe Lösung brauchen“, so Ausschussmitglied Reiner Gropengießer „wenn sich das ein paar Jahre hinzieht, kann das nicht zielführend sein“. Dazu sagte der Samtgemeindebürgermeister, Rolf Hellwig, dass eine genehmigte Haushaltssatzung Grundlage für tiefergehende Planungen sei. Im Juli solle die Finanzierung für einen Neubau dargestellt werden, sodass man einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen könne.

In der Sitzung ging es auch um die Stellungnahme der Samtgemeinde Hattorf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Göttingen (RROP). Darin heißt es, dass die Samtgemeinde Hattorf der Auffassung sei, dass durch die teilweise sehr stringenten Regelungen zur Entwicklung nichtzentraler Orte hinsichtlich der Entwicklung von Siedlungsflächen das Oberziel einer Stärkung ländlicher Räume nicht erreicht werden könne. Gerade für kleine Gemeinden sei es zwingend notwendig, dass diese sich auch über starr festgelegte Grenzen hinaus, flexibel den gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechend, weiterentwickeln können. Dieses gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Samtgemeinde die Leerstandszahlen seit Jahren sehr stabil auf niedrigem Niveau und teilweise rückläufig seien. Gleichzeitig könne die Nachfrage nach Wohnraum nicht gedeckt werden. Beispielsweise gebe es in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf so gut wie keinen offenen Immobilienmarkt. „Wenn eine Immobilie auf den Markt kommen soll, ist sie eigentlich schon weg“, so Hellwig. Gleichzeitig seien Mietwohnungen innerhalb der Samtgemeinde ebenfalls sehr rar. Zusammen genommen erzeuge diese Situation einen hohen Druck sowohl auf dem Mietmarkt aber auch bezüglich der Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken. Betroffen wären bei der Anwendung des RROP-Entwurfs vorgesehenen Drei-Prozent-Regel darüber hinaus auch die gemeindlichen Einrichtungen. Anzuführen seien hier insbesondere die Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung. Ohne eine auskömmliche Siedlungsentwicklung fehle auf absehbare Zeit der Nachwuchs für diese wichtigen dezentralen Betreuungseinrichtungen. Außerdem sei anzumerken, dass gerade die Corona-Pandemie eine überaus positive Wertschätzung mit einer hohen Bedeutung für den ländlichen Raum hervorgebracht habe. Was die im RROP geplante Umgehungsstraße betreffe, würde diese von den Räten der Gemeinden Hörden und Elbingerode abgelehnt. Auch die betroffenen genossenschaftlichen Verbände wie Feldmarksinteressenten, Jagd- und Forstgenossenschaften lehnen diese Trasse weiterhin ab. Die Samtgemeinde Hattorf verkenne nicht, dass der Landkreis diese im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Maßnahmen entsprechend darstellen müsse, fordere aber den Landkreis auf, zumindest in der textlichen Darstellung darauf hinzuweisen, dass die dargestellte Trasse von den betroffenen Gemeinden zu jedem Zeitpunkt abgelehnt wurde und auch weiterhin abgelehnt werde. Zum Thema Windenergie heißt es in der Stellungnahme, dass die Samtgemeinde Hattorf ausdrücklich begrüße, dass mit der Ausweisung von Windenergievorranggebieten eine Ausschlusswirkung erzielt werden soll. Nicht ersichtlich sei für die Samtgemeinde jedoch, dass die im Flächennutzungsplan dargestellten Windenergie-Sonderflächen im RROP nicht oder nur teilweise berücksichtigt worden seien. Die Darstellung im RROP würde keine Verbindung der Vorranggebiete, sondern eine Zersplitterung in vier Teilgebiete bedeuten.

Ein leidiges Thema schon seit vielen Jahren, das ebenfalls auf der Tagesordnung stand, war der Feuerwehrbedarfsplan. Wie Hellwig berichtete, sei der Auftrag dazu in 2017 erteilt worden. Einen ersten Entwurf habe man 2018 in den Händen gehalten, allerdings mit vielen Mängeln. 2019 habe es eine überarbeitete Version gegeben und seit 2020 eine vorläufige nicht zufrieden stellende Endfassung. Auch das Samtgemeindekommando der Feuerwehr habe dazu eine Stellungnahme abgegeben und Kommentare eingearbeitet. Der beauftragte Gutachter sei aufgefordert worden, nachzuarbeiten und Lösungsvorschläge zur Befriedung dieser Angelegenheit zu unterbreiten, so Hellwig. „Insgesamt muss ich feststellen, dass dies keinesfalls als vollständiger Bedarfsplan anzusehen und nicht beschlussreif ist“, betonte der Samtgemeindebürgermeister „er taugt wahrscheinlich noch nicht mal als Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2018“. Nach fast vier Jahren, werde man den Plan in dieser laufenden Wahlperiode wohl nicht abschließen können. Denn wie Hellwig es humorvoll ausdrückte, fehle es wohl auch den Feuerwehrkameraden selbst an der nötigen Fantasie, was aus diesem mangelhaften Bedarfsplan überhaupt beschlossen werden könnte. Für den Plan sei ein Festpreis mit dem beauftragten Ingenieurbüro vereinbart worden. Zumindest Abschläge seien bezahlt worden. Ob alles bezahlt wurde, konnte Hellwig in der Sitzung nicht sagen, aber er ginge nicht davon aus. Die Gruppe CDU/FDP sei von Anfang an gegen die Ausführung gewesen, so Gropengießer, der die ungefähren Kosten für den Bedarfsplan mit einer Zahl zwischen 12.000 und 15.000 Euro bezifferte. „Es kann nicht sein,dass wir auf den Kosten sitzen bleiben“, so Gropengießer. Dazu sagte der Ausschussvorsitzende, Harald Reinhardt, dass man jetzt erst einmal die Gespräche mit der neuen Geschäftsführung abwarten solle. „Wir überlassen es dann dem neu gewählten Rat, den Plan neu zu entwickeln“, so Reinhardt.

Weiter berichtete Hellwig, dass man bezüglich des Teiches in Elbingerode, der entweder ein Löschteich oder ein Rückhaltebecken sei, noch einmal die Aktenlage sichten müsse. Hier müsse die abgängige Einzäunung erneuert werden. Wenn es sich tatsächlich um einen Löschteich handele, trage die Kosten die Samtgemeinde. Wenn es sich um ein Rückhaltebecken handele, sei die Gemeinde Elbingerode für die Kosten zuständig. Eventuell noch vor den Sommerferien soll auch mit dem Bau des erforderlichen zusätzlichen Rettungsweges an der Hattorfer Grundschule begonnen werden. Inzwischen konnte auch der Sprungturm im Hattorfer Freibad freigegeben werden. Zudem würde es die aktuelle Inzidenzzahl unter zehn zulassen, dass bis zu 456 Besucher (bisher 304) Einlass haben dürfen. Das Gesundheitsamt trage die Lösung mit dem aktualisierten Hygienekonzept mit, so Hellwig.

Die folgenden Bilder können Sie vergrößern, wenn Sie ein Eseltreiber-Abo haben:


Der Architekt Markus Otto stellte die Standortanalyse zur Zukunft des Feuerwehrgerätehauses in Wulften vor

 

Anzeige