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30.06.2021

Der Stempelmarathon eines ImpfpassInhabers

...von Petra Bordfeld

Er ist viele Jahrzehnte zur See gefahren, wofür auch ein gültiger Impfpass ein wichtiges Dokument gewesen ist. Was er aber an Land in Sachen „Stempel in dieses Dokument“ erlebt hat, ist bestimmt kein Seemannsgarn.

Er war froh, dass er mit Jonson-Jonson nur einmal gegen Corona geimpft werden musste, und freute sich auf den Piks. Da er trotz intensiver Suche und Nachfrage bei zuständigen Ärzten, die seinen Seemanns-Impfpass hätten haben müssen, erfolglos blieb, machte er sich ohne Dokument auf den Weg ins Impfzentrum Herzberg. Dort erhielt er die Spritze und eine Bescheinigung, dass er sich hatte wirklich impfen lassen. 

Eben mit diesem Papier ging er zu seiner Hausärztin und erwarb dort für 2 Euro einen neuen Impfpass. Also bat er darum, aufgrund der Bescheinigung die Impfung in dieses gelbe Heftchen einzutragen. Nicht die Ärztin, sondern  die  Sprechstundenhilfe lehnte diese Bitte mit dem Argument ab: „Das ist Urkundenfälschung, das dürfen  wir nicht“. Der Ex-Seemann machte sich erneut auf den Weg ins Impfzentrum. Aber statt eines Stempel erfuhr er: „Das dürfen wir nicht, laut Bundesregierung dürfen wir die Bescheidung nicht nachträglich eintragen“.

Der weitere Weg führte den Stempelsucher zum Gesundheitsamt, wo ihm die Frau hinter der Glasscheibe zu hören gab „Kommen sie nächste Woche wieder“. Doch genau das wollte er nicht, er gaukelte ihr vor, gestresster Kurierfahrer zu sein, der eben diesen Stempel dringend bräuchte. Da erhielt er die Nummer des Gesundheitsamtes in Göttingen. Und genau da erhielt er die gleiche Antwort wie beim Impfzentrum Herzberg.

Per Zufall bekam er eine Arztsendung im Fernsehen mit, in der es genau um dieses Thema ging. Da war zu hören, dass laut eines Paragrafen die Arztpraxen zwar nicht verpflichtet sind, den Stempel in das Heft zu drücken, sie seien aber alle Mal befugt dazu.

Also machte er sich wieder auf den Weg in die Arztpraxis, und mahnte an, dass eben dieser Paragraf aussagt, dass  der von ihm ersehnte Stempel nichts mit  Urkundenfälschung zu tun hat. Das einzige, was er dann erhielt, war die Eintragung, dass er sich hat impfen lassen. Der Stempel wurde ihm allerdings verweigert.

Als er einer Bekannten von seinem Marathon erzählte, betonte sie, dass sie eben zu dieser Ärztin zum Impfen geht, er solle ihr den Impfpass mitgeben. Und die erhielt den lang ersehnten Stempel, weil sie mit der Sprechstundenhilfe befreundet ist. „Zwar fehlt jetzt immer noch die Unterschrift. Da der aber auf der Bescheinigung steht, ist die nicht so wichtig wie der Stempel“.  Der Stempelmarathonläufer hofft nur, dass es nicht noch mehr derartige Fälle geben möge. „Es ist doch eine Zumutung für den Impfwilligen, wenn er sich hinterher wie ein Bettler vorkommt!“

 

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