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02.06.2021

Großes Bürgerinteresse bei Vorstellung der Stellungnahme des Gemeinderats zum RROP


Über dreißig Einwohner haben sich bei der Sitzung des Gemeinderates Elbingerode über den Entwurf einer Stellungnahme zum RROP informiert

Über dreißig Einwohner von Elbingerode waren in die Sporthalle gekommen/Die Entfernung möglicher Windräder und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden diskutiert

...von Herma Niemann

Wenn es um die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft geht, zieht es die Einwohner auf den Plan. So auch bei der Sitzung des Rates von Elbingerode, die am vergangenen Mittwoch in der Sporthalle durchgeführt wurde. Über 30 Einwohner waren zu der Sitzung gekommen, die wohl zum großen Teil der Windenergie am liebsten den Wind aus den Segeln nehmen wollten.

Es geht um die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Göttingen, in dessen Entwurf für Elbingerode zwei Windvorranggebiete ausgewiesen wurden. Ratsmitglied Sina Plümer (CDU) erläuterte den Einwohnern die Stellungnahme aus Sicht des Gemeinderates, die sich im Wesentlichen auf drei wichtige Eckpunkte beziehe: die Entwicklung der Siedlungsstruktur, die Verkehrsstruktur und die Energie und Windkraft. Was die Entwicklung der Siedlungsstruktur betreffe, müsse die im RROP festgehaltene Beschränkung der Eigenentwicklung auf drei Prozent bis zum Jahr 2030 geändert werden. Denn das bedeute für Elbingerode, dass maximal zwei Baugrundstücke entwickelt werden dürften. In den Bereich Verkehrsinfrastruktur fällt der schon seit langem immer wieder diskutierte Bau der Ortsumgehung Herzberg (B243/B27).

Aufgrund einer deutlichen zu erwartenden Erhöhung der Lärm- und Abgasimmissionen lehne der Gemeinderat dieses Vorhaben ab und werde auch künftig bei der Ablehnung zumindest bei dieser Trassenführung bleiben. Zum Thema Wind berichtete Plümer, dass im RROP für Elbingerode zwei Vorrangflächen mit insgesamt knapp 55 Hektar ausgewiesen seien. Gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier, wie zum Beispiel durch den Infraschall und den Schattenwurf, seien wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt, so Plümer. Grundsätzlich wolle man allerdings nicht die Bedeutung der Energiegewinnung aus Windkraftanlagen verkennen und im Rahmen der Energiewende auch begrüßen.

„Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich, dass die Ausweisung von Voranggebieten für Windenergie auch eine Ausschlusswirkung für weitere Flächen bedeutet“, so Plümer „wir lehnen das Gebiet A ab, weil es zu dicht an den Ort heranreicht“. Die Fläche B sei die größere der beiden. Auf die Frage der Anwohner, wie groß die beiden Flächen jeweils für sich genommen seien, antwortete der Bürgermeister der Samtgemeinde Hattorf, Rolf Hellwig, dass die Fläche A ungefähr ein Drittel und die Fläche B demzufolge zwei Drittel der knapp 55 Hektar einnehmen würden. Wie viele Windräder schlussendlich darauf Platz finden würden, hänge nicht unbedingt nur von der Größe der Fläche, sondern auch davon ab, inwiefern sich die Anlagen gegenseitig beeinflussen würden.

Wie Dr. Hartmut Webel in der Diskussionsrunde anmerkte, sollen wohl schon einige Grundbesitzer von potenziellen Betreibern angeschrieben worden sein. Hierzu sagte Hellwig, dass dies und eventuell schon abgeschlossene Vorverträge nicht Bestandteil des RROP seien. „Es kann schon sein, dass sogenannte 'Glücksritter' sich bereits jetzt Flächen sichern wollen“, so Hellwig. Allerdings gebe es keine Genehmigungen für Windkraftanlagen, sollte eine bisher geplante Vorrangfläche aus dem RROP herausfallen. „Das RROP bedeutet lediglich eine planungsrechtliche Grundlage für die Windenergie. Sollten sich bei den Planungen zum Beispiel herausstellen, dass dort schützenswerte Tiere ihre Heimat haben, werden möglicherweise dort keine Windräder hinkommen, obwohl es als Vorranggebiet ausgewiesen ist“, sagte Hellwig.

Der Betreiber der drei vorhandenen Windräder, Bernd Huwald, hinterfragte, warum der Gemeinderat sich nicht für diesen bestehenden Bereich als Vorranggebiet stark mache. Der Vertrag ginge bis zum Jahr 2036 und sei Bestandteil des bestehenden RROP. Dieses Gebiet sei nicht als Vorrang erfasst, so Hellwig, und sobald der neue RROP verabschiedet sei, sei diese Fläche irrelevant. In der Sitzung meldete sich auch Karin Wode (CDU-Kreistagsmitglied) zu Wort: „Fakt ist, dass alle im RROP ausgewiesenen Gebiete nicht völlig konfliktfrei sind. Zudem kann jeder eine Stellungnahme abgeben“. Wie Wode weiter sagte, erwarte der Landkreis Tausende von Stellungnahmen, und endgültige Entscheidungen würden sich dann auch nach den verschiedensten Kriterien richten.

Gemeinderatsmitglied Uwe Luther (SPD) betonte, dass es hier erst einmal nicht um Genehmigungen von Windrädern ginge, sondern um eine Stellungnahme, die dem Landkreis auch eine Kompromissbereitschaft signalisieren solle. „Wenn wir die Fläche A ablehnen, B aber nicht, zeigen wir, dass wir uns nicht grundsätzlich querstellen wollen“, so Luther, der weiter sagte, dass, auch wenn die Fläche A herausgenommen werden sollte, es noch lange nicht gesagt sei, dass auf der Fläche B auch tatsächlich Windräder gebaut werden. Bei dieser Gelegenheit erwähnte Hellwig noch, dass jede Stellungnahme, egal, von wem sie verfasst sei, gleich viel Wert sei, wenn sie mit den nötigen schlagkräftigen Argumenten versehen sei.

Auf die Frage aus den Zuschauerreihen, welche Auswirkungen zukünftige Windräder auf den Haushalt von Elbingerode haben könnten, antworte Hellwig, dass die Antwort von verschiedenen Fakten, wie der Anzahl und dem Standort abhänge. Grundsätzlich seien laut des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 0,2 Cent pro Kilowattstunde möglich, was davon jedoch schlussendlich für Elbingerode übrig bleibe, sei schwer zu beantworten. Jens Ludwig kritisierte in der Runde, dass in Elbingerode kein Stimmungsbild von den Einwohnern eingeholt worden sei, da ja sonst immer so viel Wert auf die Gemeinschaft und das Miteinander gelegt werde. Eine andere Einwohnerin betonte, dass sich einige Bürger wohl nicht trauen würden, ihre Meinung offen zu sagen und dass die beiden Umlaufzettel wohl für Verwirrung besonders bei älteren Einwohnern gesorgt hätten.

Ein Umlaufzettel kam als Infoblatt von Dr. Hartmut Webel und Jens Ludwig und ein weiterer vom Gemeinderat, der klarstellen wollte, dass der erste Umlaufzettel nicht vom Gemeinderat stammte. „Jeder kann hier seine Meinung sagen, wir reißen niemandem den Kopf ab“, so Ratsmitglied Bernd Mühmer (CDU) „wir sind der Gemeinderat und für das ganz Dorf da. Und da einige Einwohner auch für die Windenergie seien, haben wir uns zu diesem Kompromiss bei den Flächen entschieden“. Ratsmitglied Marion Gödecke (CDU) gab noch zu bedenken, dass auf der einen Seite die Menschen erneuerbar Energien wollen, aber nur wenige gewillt, etwas dafür zu tun. „Auch wir müssen unseren Beitrag dazu leisten“, so Gödecke.

Zu der Argumentation der Stellungnahme kritisierte Dr. Webel, dass seiner Meinung nach die gesundheitlichen Aspekte und Beeinträchtigungen durch Windräder nicht ausreichend dargestellt worden seien. Dr. Webel sei davon überzeugt, dass sogar bei einem niedrigem Schalldruck gesundheitliche Probleme durch zum Beispiel einem Nachlassen der Qualität der Kraft des Herzmuskels entstehen können. „Sicher, es gibt noch keine Langzeitstudien, aber deswegen dürfen wir doch bestimmte Aspekte nicht außer Acht lassen“, so Dr. Webel. Hier ergänzte Hellwig, dass es bei dieser Infoveranstaltung nur um die Darstellung des Inhaltes ginge und nicht um die Darstellung des genauen Wortlauts, potentielle Gefahren für die Gesundheit seien in der Stellungnahme mit beinhaltet. Dr. Webel plädierte dafür, kategorisch beide Vorranggebiete abzulehnen und schärfere Argumente dafür zu verwenden. Der Bürgermeister Helmuth Otto (CDU) erwähnte an dieser Stelle, dass im Fall eines Baus von Anlagen sowieso erst einmal eingehende Untersuchungen und Zählungen zur Kartierung von geschützten Tierarten durchgeführt werden müssten.

„Die Verabschiedung des RROP machen in der Summe die Kreistagsabgeordneten“, sagte Karin Wode „und da stellt sich die Frage, wer die Mehrheit hat im künftigen Kreistag. Doch allem oben drüber steht das Land oder der Bund. Ich denke, dass wir aus den Vorrangflächen in Elbingerode nicht raus kommen“. Ein Einwohner gab in der Diskussionsrunde noch zu bedenken, dass es vielleicht auch Einwohner gebe, die sich für die Vorrangflächen und für die Windenergie aussprechen würden, und sagte, dass Studien zufolge auch der Infraschall in PKW nicht minder schädigend sei.


In dem RROP des Landkreises Göttingen sind für Elbingerode zwei Flächen (A und B) als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen

 

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