Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

19.05.2021

RROP: Siedlungsflächenentwicklung im Mittelpunkt des Bauausschusses


Für die Sanierung der Außenanlagen des Wittestifts in Teichhütte ist die Förderzusage eingetroffen

Der Fachausschuss befasste sich mit der Neuordnung des Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Göttingen / Zentrale Nahversorgung in Teichhütte nicht eingetragen

...von Herma Niemann

Aus Sicht des Fachausschusses für Bau-, Umwelt und Feuerschutz steht die Siedlungsflächenentwicklung im Mittelpunkt der zu erstellenden Stellungnahme zu der Neuordnung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RRPO) des Landkreises Göttingen. Das sagte der Fachbereichsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung, Fred Langner. Die im RROP ausgewiesenen Flächen für die Landwirtschaft würden jedoch teilweise sehr nah an bestehende Ortschaften der Gemeinde Bad Grund heranreichen. Her gelte es, dafür zu sorgen, die Vorrangflächen etwas zurück zu nehmen.

Was die ausgewiesenen Flächen für Windkraft anginge, könnten die Entwicklungsmöglichkeiten von Badenhausen betroffen sein. Grund dafür sei die Ausweisung von Vorrangflächen in Osterode, die dem geplanten Neubaugebiet in Badenhausen sehr nahe kämen. Zudem sagte Langner, dass er im RROP die Ausweisung des Einzelhandelsstandortes in Teichhütte (Gemarkung Badenhausen) vermisse, der zentraler Versorgungsstandort für die gesamte Gemeinde sei. „Hier muss der Landkreis aufgefordert werden, unseren Versorgungsschwerpunkt im RROP aufzunehmen“, so Langner.

Laut Landesraumordnungsprogramm seien Standorte für die Nahversorgung festzulegen, wenn sie die räumliche Nähe zur Wohnbebauung und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden sei. Das treffe auf den Versorgungsstandort zu und sei so auch im Flächennutzungs- und Bebauungsplan festgelegt. Weiter berichtete der Fachbereichsleiter, dass der Landkreis das Grundzentrum (Badenhausen) nur als schwach ausgeprägt ansehe, obwohl das Jugendcafé, das Seniorenheim und die Oberschule von großer Bedeutung seien. Der Ausschuss einigte sich darauf, dass die Verwaltung die Argumente für das zentralörtliche Versorgungszentrum, die Wohnbaulandschaft und das Grundzentrum Badenhausen in die Stellungnahme einarbeitet.

Die Ausschussmitglieder stimmten ebenso einstimmig der Vorlage zu, in der es um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Bergstadt Bad Grund geht. Der Neubau soll auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes, gelegen am Laubhütter Weg im Zuge der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 524, errichtet werden (wir berichteten). Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, brachte in der Sitzung seine Freude darüber zum Ausdruck, weil man noch vor einigen Monaten mit einem solch wichtigen Vorhaben nicht hatte rechnen können. „Das ist auch eine Wertschätzung für die Feuerwehrkameraden und ihre wichtige Arbeit in unserer Gemeinde“, so Dietzmann. Das Land Niedersachsen hat zu diesem Zweck eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio Euro bewilligt, die bereits ausgezahlt wurde. Inzwischen sei eine Bauanfrage auf dem Wege, ob der Standort geeignet sei.

Zugestimmt wurde auch der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler Gewerbepark Windhausen (wir berichteten) sowie der zweiten Änderung des Bebauungsplanes in der Trift in Willensen. Hier geht es darum, dass der in der Ursprungsfassung aus 1998 stammende Bebauungsplan Vorgaben zu der Größe von Solar- und Photovoltaikanlagen enthält, die auf 30 Prozent der zur Anbringung vorgesehenen Dachfläche begrenzt sind. Bauwillige Grundstückseigentümer haben aktuell die Absicht, eine PV-Anlage größeren Ausmaßes auf einer Dachfläche anbringen zu wollen. „Die Energiewende zwingt uns dazu, uns auch in kleineren Ortschaften dafür zu öffnen“, so Langner. Auf der sonnenzugewandten Seite eines Daches sollen deshalb PV-Anlagen in der Größe von bis zu 70 Prozent der Fläche möglich sein.

Verabschiedet wurde auch die sechste Änderung des Bebauungsplanes Kurbereich in Bad Grund.

Der ehemalige obere Kurpark hat mit dem mittlerweile schon 15 Jahre zurückliegenden Eigentumswechsel seine öffentliche Funktion verloren und steht in dieser Form damit der Allgemeinheit seither nicht mehr zur Verfügung. Die Eigentümer des Geländes haben für die Zukunft veränderte Nutzungsvorstellungen bekundet und wollen langfristig Wohnraum (Wohnen, barrierefreies Wohnen, betreutes Wohnen) schaffen. Harald Dietzmann konnte noch berichten, dass der zweite Förderbescheid für die Sanierung des Wittestifts in Teichhütte eingegangen sei. In dieser zweiten Maßnahme geht es um die Sanierung der Außenanlagen, wie Treppen und Zuwegung. Die Förderquote beträgt 87,5 Prozent (40.000 Euro). Des weiteren konnte der Verwaltungschef berichten, dass für das neue Feuerwehrfahrzeug für Gittelde der Fahrzeugaufbau beauftragt wurde, das Fahrgestell aber in eine neue Ausschreibung gehe. Die dafür insgesamt vorgesehene Summe von 260.000 Euro werde ausreichen. Langner wies daraufhin, dass der Gemeindeverbindungsweg in Bad Grund zwischen Taubenborn und dem Hübichenstein wegen Baumfällarbeiten der Landesforst ab der 19. Kalenderwoche (ab 10. Mai) kurzfristig gesperrt werde.

 

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