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12.05.2021

Nachtragshaushalt 2021 der Landkreises ist genehmigt


Landrat Bernhard Reuter

Dauerhafte Leistungsfähigkeit hergestellt / Zukunftsvertrag endet

...LK Göttingen

Der Nachtragshaushalt 2021 des Landkreises Göttingen ist genehmigt. Das Innenministerium hat neben der Kreditaufnahme (4,9 Millionen Euro) und den Verpflichtungsermächtigungen (36,1 Millionen Euro) auch den Hebesätzen für die Kreisumlage ohne Einschränkung zugestimmt. Der Nachtragshaushalt tritt am 19.05.2021 in Kraft.

„Der Nachtragshaushalt 2021 ist geprägt von der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Unterstützung der Gemeinden bei den Aufgaben der Kinderbetreuung. Wir geben damit ein Signal der fiskalischen Stabilität und der kommunalen Solidarität“, macht Landrat Bernhard Reuter deutlich. „So hat es die Mehrheit des Kreistags beschlossen, die Kreisverwaltung umgesetzt und das Innenministerium nun zugestimmt“, fasst er zusammen.

In der Begründung führt das Innenministerium aus, dass auch für die mittelfristige Finanzplanung ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann. Damit endet der im Jahr 2013 mit dem Land Niedersachsen geschlossene Zukunftsvertrag. Nun könne erstmals die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises festgestellt werden, hebt das Innenministerium hervor. „Dieses Testat ist Anerkennung und Auftrag zugleich. Mit und seit der Kreisfusion haben wir die Finanzen saniert. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen, sondern müssen Vorsorge für die Belastungen der kommenden Jahre treffen. Das ist mit dem Nachtragshaushalt 2021 geschehen“, so Landrat Reuter.

 

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