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04.05.2021

Neues Feuerwehrhaus in Bad Grund geht in Planung


Das neue Feuerwehrhaus soll wahrscheinlich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs am Laubhütter Weg an der Ortsdurchfahrt L 524 errichtet werden

Standort der Stützpunktfeuerwehr soll das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs werden/ Ortsrat sprach sich geschlossen gegen ausgewiesene Flächen für Windenergie aus.

von Herma Niemann

Das geplante neue Feuerwehrhaus soll mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes, gelegen am Laubhütter Weg im Zuge der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 524, errichtet werden. Das teilte der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, in der jüngsten Sitzung des Ortsrates Bad Grund mit.

Dieser Standort biete sich aus Eigentum wie auch wegen der günstigen Verkehrsanbindung an. Das Grundstück liege in einem sehr locker bebauten Teil der Ortslage der Bergstadt, so Dietzmann. Hier finden sich im näheren und weiteren Umfeld gewerbliche Nutzungen, Wohnbebauung, der Friedhof, Holzlagerplatznutzung und ein Kinderspielplatz. Zudem sei mit der L 524 ist eine Lärmvorbelastung in diesem Ortsbereich vorhanden.

Die Stützpunktfeuerwehr in der Bergstadt Bad Grund besteht als mitgliederstärkste Wehr in der Gemeinde aktuell aus rund 55 aktiven Mitgliedern. Diese wird regelmäßig über eine erfolgreiche Ausbildung im Bereich der Jugendfeuerwehr ergänzt, so dass seit Jahren die Anzahl der Aktiven konstant ist. Am Standort dieser Wehr sind stationiert ein Hubrettungsfahrzeug Drehleiter, ein Hilfsleistungs- und Löschgruppenfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, ein Einsatzleitwagen, ein Mannschaftstransportfahrzeug und Löschgeräteanhänger.

Aus diesen Eckdaten ergebe sich der Bau eines Feuerwehrhauses mit mindestens fünf Fahrzeuggaragen für den Löschzug, den erforderlichen Sanitär-, Sozial- beziehungsweise Umkleideräumlichkeiten, Büro und Einsatzleitraum, einer Fahrzeugwaschanlage, einem ausreichend großem Schulungsraum sowie Raum zur Unterbringung und Lagerung für Anhänger, mobile Geräte und Ausstattung. Außerdem sind auf den Freiflächen ausreichende PKW- und Fahrradeinstellplätze, Aufstellflächen für die Einsatzfahrzeuge, Fahrtrassen, Laufzonen und Laufwege vorzusehen.

Die Ausführung soll in Form eines zweckgerichteten Baus erfolgen, der alle geltenden Mindesterfordernisse und -ausstattungen und technische Vorgaben berücksichtigt und darüber hinaus, auch besonders unter Sicherheitsgesichtspunkten, langfristig gewisse Entwicklungsmöglichkeiten zulässt. Das Land Niedersachsen hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Bergstadt eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro bewilligt und bereits ausgezahlt (wir berichteten). Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind für Vorbereitungs- und Planungskosten zunächst 150.000 Euro veranschlagt.

Die Mängel des bestehenden Feuerwehrhauses in der Bergstadt resultieren unter anderem daraus, dass die Mindestanforderungen an die Stellplatzgrößen in der Fahrzeughalle und an die Verkehrswege um die Fahrzeuge für alle vier Stellplätze deutlich nicht erfüllt werden. Zudem sind die Querschnitte der Tordurchfahrten zu gering. Wie Dietzmann berichtete, würden die Planungen für den Neubau dieses Jahr in Anspruch nehmen. Mit einer Fertigstellung ist wahrscheinlich vor 2023 nicht zu rechnen.

Sehr ausgiebig diskutiert wurde im Ortsrat auch die Neuordnung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Göttingen (RROP). Durch die darin ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie ist die Bergstadt besonders betroffen. Wie Dietzmann betonte, habe bestimmt niemand etwas gegen diese erneuerbare Energie, aber die Standorte müssten mit ihrer Ausrichtung in einem ausgewogenen Verhältnis angesiedelt werden. Bad Grund sei ein Ort des Tourismus, welcher erheblich unter der Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet leiden würde. Dabei erwähnte Dietzmann, dass zum einen der Campingplatz „Hübichalm“ keine Erwähnung im RROP finde und auch die zweite Prädikatisierung fehle. Die Bergstadt hat neben der staatlichen Anerkennung des Heilstollens auch die Prädikatisierung als Heilklimatischer Kurort. Zudem werde in dem dem Entwurf des RROP nicht mit den tatsächlichen Übernachtungszahlen sondern nur mit Anbietern über zehn Betten gerechnet.

Der Ortsrat nahm den Entwurf des RROP zur Kenntnis, sprach sich aber insbesondere aufgrund der erheblich beeinträchtigten Sichtbeziehung im Übergang Vorland zum Harz und zu erwartenden Nachteile der touristischen Entwicklung gegen die Ausweisung der beiden Vorrangflächen für Windräder im Sollieshai aus.

 

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