02.04.2021

Corona-Pandemie: Impf-Appell an Menschen über 80 Jahre


Nicht auf schriftliche Benachrichtigung warten

...LK Göttingen

Wer 80 Jahre oder älter ist, hat Anspruch auf eine Corona-Impfung. Diese Personen haben laut Impfverordnung höchste Priorität (Gruppe 1) und können sich seit Februar in den stationären Impfzentren des Landkreises impfen lassen – unabhängig davon, ob sie schriftlich aufgefordert wurden. Terminvereinbarungen sind möglich über

  • Hotline des Landes Niedersachsen 0800 99 88 665
    (Mo-Sa 08:00 und 20:00 Uhr, So/Feiertag geschlossen)
  • Onlineportal impfportal-niedersachsen.de.

Im Landkreis Göttingen (ohne Stadt Göttingen) leben gut 16.000 Menschen der Altersgruppe ab 80 Jahren. Seit dem Start der Impfkampagne haben bereits mehr als 24.000 Personen mindestens eine Erstimpfung erhalten, rund 10.000 Menschen sind bereits auch das zweite Mal geimpft; daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass bereits alle Impfberechtigten und -willigen der Gruppe 1 das Impfangebot angenommen haben.

„Mir werden immer wieder Fälle geschildert, wonach ältere Menschen zunächst noch auf eine schriftliche Aufforderung zur Terminvereinbarung seitens des Landes warten. Das ist nicht notwendig. Jeder im Alter 80 plus, sogar schon die Gruppe 70plus, kann sich für einen Impftermin auf die Warteliste des Landes setzen lassen“, betont Kreisrätin Marlies Dornieden, Leiterin des Krisenstabes des Landkreises.

Die Warteliste werde durch das Land sukzessive abgearbeitet, das heißt Termine über die Landes-Hotline oder das Impfportal vergeben. „Sofern wir vor Ort kurzfristig Nachrücker*innen einladen können, halten wir uns an die Prioritätsstufen. Menschen im Alter 80plus haben höchste, Menschen im Alter 70plus hohe Priorität. Derzeit sind für unser Impfzentrum in Göttingen keine Personen über 80 Jahre mehr auf der Warteliste, in Herzberg sind es noch 96 Personen, die aber kurzfristig ein Terminangebot erhalten werden“, führt Dornieden ergänzend aus.

Das Land Niedersachsen hatte Informationsschreiben an Menschen über 80 Jahre versandt; das entsprechende Schreiben erreichte aber nicht alle Personen der Zielgruppe. Deshalb weist der Krisenstab des Landkreises nochmals ausdrücklich auf das vorrangige Impfangebot an Menschen im Alter ab 80 Jahren hin und appelliert nachdrücklich, sofern noch nicht geschehen, einen Termin zu vereinbaren.

Alternativ sollen demnächst Impfungen in Hausarztpraxen möglich sein. Es steht jedoch nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung; deshalb sollten sich Impfberechtigte mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt in Verbindung setzen und die Möglichkeit einer Impfung dort erfragen.

Der Appell des Krisenstabs des Landkreises erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Terminvergabe für Corona-Impfungen für Personen hoher Priorität (Stufe 2) vom Land Niedersachsen bereits freigegeben ist – also für Menschen ab einem Alter von 70 Jahren und weitere. Mehr Informationen zur Impfpriorisierung sind auf der Webseite des Landes Niedersachsen zu finden: www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung (inklusive anschaulicher Grafiken).

Hintergrund/Hinweise:

Die Terminvergabe erfolgt zentral durch das Land Niedersachsen über eine Warteliste. Von dieser werden Impftermine gemäß der Verfügbarkeit des Impfstoffs, der Impfpriorität und entsprechend dem Zeitpunkt der Anmeldung vergeben. Die betroffenen Personen werden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.

Mit der Terminbestätigung werden zugleich eine Anfahrtsbeschreibung für das entsprechende Impfzentrum und Hinweise zu benötigten Unterlagen versandt. Zudem sind ein Aufklärungsblatt und ein Anamnesebogen enthalten, die bereits zu Hause ausgefüllt werden können (in doppelter Ausführung) – das erspart Aufwand und Zeit beim Impftermin. Wichtig ist, pünktlich beim Impftermin zu erscheinen; das heißt auch, nicht zu früh vor Ort zu sein, damit Abstände im Wartebereich eingehalten werden können.

Der Landkreis Göttingen betreibt zwei stationäre Impfzentren:

  • Impfzentrum OBS Herzberg – Sporthalle OBS Herzberg, Heidestraße 10, 37412 Herzberg am Harz.

Einzugsbereich ist das östliche Kreisgebiet, also für Bürger*innen aus Osterode am Harz, Duderstadt, Gieboldehausen, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz, Bad Grund (Harz), Bad Sachsa, Hattorf am Harz und Walkenried.
Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Es liegt wenige Gehminuten vom Bahnhaltepunkt „Herzberg Bahnhof“ entfernt, der Fußweg ist ausgeschildert. Unweit des Impfzentrums befindet sich die Bushaltestelle Heidestraße/EMA-Schule. Näheres zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es auf der Webseite des VSN. Bei Anreise mit dem PKW ist der Schützenplatz als Parkplatz nutzbar. Von dort ist ein Shuttle-Service zum Impfzentrum eingerichtet. Alternativ ist es fußläufig in ca. 10 Minuten erreichbar und ausgeschildert. Ein Parken direkt am Impfzentrum ist grundsätzlich nicht möglich.

  • Impfzentrum BBS II Göttingen – Sporthalle BBS II Göttingen, Godehardstraße 11, 37081 Göttingen.

Einzugsbereich ist das westlichen Kreisgebiet, also für Bürger*innen aus Hann. Münden, Bovenden, Friedland Rosdorf, Dransfeld, Gleichen, Staufenberg, Radolfshausen, Adelebsen.
Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Es liegt sich nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt, der Fußweg ist ab Hauptbahnhof/ZOB ausgeschildert. Näheres zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es auf der Webseite des VSN. Bei Anreise mit dem PKW sind hinter dem Gebäude Parkmöglichkeiten vorhanden. Der Parkplatz ist von der Godehardstraße aus über die Carl-Zeiss-Straße zu erreichen und ausgeschildert. Alternativ steht der Schützenplatz als Parkplatz zur Verfügung.

Die Stadt Göttingen versorgt Einwohner*innen im Stadtgebiet eigenständig mit einem Impfangebot. Mehr Information auf der Webseite der Stadt Göttingen.

Für Fragen zu den Impfzentren des Landkreises Göttingen hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen eingerichtet. Es ist erreichbar unter Telefon 0551 525-2000, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr (Sonn- und Feiertag geschlossen). Mehr Information: www.landkreisgoettingen.de.

 

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