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01.04.2021

Hunde in Göttingen: Von April bis Mitte Juli gilt Leinenzwang


...Stadt Göttingen

Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gelten jedes Jahr vom 1. April bis 15. Juli besondere Regelungen für Hundehalter*innen: Sie müssen ihre Hunde in dieser Zeit in der freien Landschaft und im Stadtwald durchgehend an der Leine führen. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und übrigen freien Flächen, auch wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Dazu gehören auch die Wege und Gewässer in diesen Flächen.

Die Regelungen sollen ein konfliktfreies Miteinander gewährleisten, ohne eine Interessengruppe übermäßig zu benachteiligen. Aus diesem Grund appelliert die Stadt Göttingen an alle Hundehalterinnen und -halter, sich daran zu halten. Das vermeidet Verwarn- und Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Regelung drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro. Bei einem Erstverstoß liegt die Geldbuße in der Regel bei 100 Euro.

Ausnahmen

Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von Polizei, Bundesgrenzschutz oder Zoll eingesetzt werden. Auch ausgebildete Blindenhunde sind nicht betroffen.

Ganzjährige Leinenpflicht

Im Naturschutzgebiet Göttinger Wald und Kerstlingeröder Feld besteht das ganze Jahr über Leinenpflicht, ebenso in den Wildschongebieten, die mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet sind. Im Stadtgebiet sind Hunde innerhalb und auf den Göttinger Wallanlagen an der Leine zu führen, das gilt auch auf dem Bahnhofsvorplatz auf der Ostseite und vor dem Neuen Rathaus.

Freilaufgebiet

Ein ausgewiesenes Freilaufgebiet ist die Hundewiese oberhalb der Calsowstraße hinter den Schillerwiesen. Die Wiese ist teils mit einer Hecke umgeben, aber nicht eingezäunt. Hundebesitzer*haben dafür zu sorgen, dass nichtangeleinte Tiere auf der Wiese bleiben.

 

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