05.03.2021

Erläuterungen zum Inzidenzwert...


und den Damit einhergehenden Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung

...LK Göttingen

Der Inzidenzwert ist ein Kennwert für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Bei Überschreiten bestimmter Marken werden automatisch Infektionsschutzmaßnahmen wirksam. Es gilt ausschließlich der im Lagebericht des Landes veröffentlichte Inzidenzwert; er wird ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam. Der Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen ist rechtlich relevant für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

Berechnet wird der Inzidenzwert durch die Summe bestätigter Neuinfektionen während der vergangenen sieben Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Für den Landkreis Göttingen mit 328.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 50er-Marke bei 164 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.

 

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