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02.03.2021

Beet-Erweiterung der ARA braucht Ausgleichsfläche


Die Klärschlammvererdungsanlage bei der ARA soll erweitert werden. Dafür müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden.

Dafür liegt ein Kompensationsangebot der Niedersächsischen Landesforsten vor

von Herma Niemann

Windhausen. Auch wenn grundsätzlich das Vermeidungsgebot gilt, sind bei großen baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft oftmals Beeinträchtigungen unvermeidbar. Aus diesem Grund muss für eine Kompensation, also für einen Ausgleich, gesorgt werden. Dazu muss die Funktion des betroffenen Lebensraums an anderer Stelle möglichst gleichwertig wiederhergestellt werden. 

Wie der Betriebsleiter der Ver- und Entsorgungsbetriebe, Uwe Schiller, auf der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses berichtete, gilt das auch für die Vererdungsanlage der Gemeinde Bad Grund auf der Abwasserreinigungsanlage (ARA) nahe Förste. Die Vererdungsanlage soll erweitert und der Bau einer weiteren Beetfläche erfolgen. Der Bauantrag sei Ende Januar gestellt worden, so Schiller, allerdings fehle noch das Ergebnis der Habitatsprüfung sowie der Ansatz für die Ausgleichsmaßnahmen. Diese sollen noch nachgereicht werden.

„Durch das Vorhaben kommt es zum Verlust einer naturnahen Fläche sowie zum Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung und Überformung“, so Schiller. Der Verlust der Biotop-Bodenfunktion könne teilweise auf der Fläche der Kläranlage kompensiert werden, aber eben auch nicht komplett. Wie Schiller sagte, müsse für knapp einen Hektar Ausgleich geschaffen werden. Ein Angebot von den Niedersächsischen Landesforsten liege vor. Die Ausgleichsflächen des Angebots befinden sich am Dutberg zwischen Wulften und Dorste und am Ersatzwald Hengstberg zwischen Groß Lengden und Landolfshausen. Die Landesforst übernimmt die Kompensationspflicht umfassend und abschließend und weist dies auch gegenüber der Naturschutzbehörde und dem Vorhabensträger nach. Die Kosten dafür belaufen sich auf 53.880 Euro, das entspricht 6 Euro pro Quadratmeter. Des weiteren würden aber derzeit noch Möglichkeiten geprüft, mit ortsansässigen Forstgenossenschaften derartige Ausgleichsflächen im regionalen Raum der Gemeinde Bad Grund zu finden.

Außerdem berichtete Schiller, dass im November des vergangenen Jahres wieder Nassschlammproben durch ein Labor in der ARA gezogen und untersucht wurden. Die darin enthaltenen Ergebnisse der Untersuchungen auf Schwermetalle bewegten sich im Rahmen der Grenzwerte. „Die Werte der Schwermetalle waren so niedrig, dass sogar eine landwirtschaftliche Nutzung möglich gewesen wäre“. Eine parallel dazu beauftragte Untersuchung der Klärerde in den Beeten konnte allerdings nicht mit so guten Werten aufwarten. Insbesondere bei Cadmium und Quecksilber wurden die Grenzwerte der Düngemittelverordnung überschritten.

„Es ist somit auch weiterhin davon auszugehen, dass eine Verwendung unserer Klärerde in landwirtschaftlicher Verwertung auszuschließen ist und die Entscheidung für die Erweiterung der Vererdung mit Nachlagerfläche richtig ist“, so Schiller. Außerdem hätten die turnusmäßigen Untersuchungen der Trinkwasser-Leitungen im September des vergangenen Jahres durch das Labor der Harzwasserwerke keine Auffälligkeiten ergeben. Zum einen handelt es sich dabei um die Wiederinbetriebnahme der neuen Leitungen in Badenhausen „Am Breitenberge“, die der Trinkwasserverordnung entsprachen. Keime, die im Rohwasser der Krytertalquelle und im Magdeburger Stollen festgestellt wurden, waren nach dem Durchlauf durch die UV-Anlage der Gewinnungsanlagen im Reinwasser nicht mehr nachweisbar und somit keimfrei.

Im weiteren Verlauf sprach sich der Ausschuss dafür aus, die Schmutzwasser- und Regenwasserhauptkanäle in der „Willenser Straße“/„Oberdorf“ in Eisdorf auf einer Länge von rund 170 Metern sowie vier Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise herzustellen. Hintergrund ist, dass es hierbei um vier innerörtliche und bereits verkaufte Baugrundstücke handele. Für zwei der Grundstücke liegen schon Bauanträge vor. Die Gesamtkosten der Neuherstellung in Höhe von etwa 309.000 Euro einschließlich der Ingenieurkosten und Nebenkosten, Vermessung und Bodengutachten sollen im Wirtschaftsplan 2021 veranschlagt werden. Ein Teil der Kosten kann später auf die Eigentümer umgelegt werden, sodass sich ein Eigenanteil für die Gemeinde in Höhe von etwa 270.000 Euro ergibt. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben und dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Auftrag zu erteilen.

Wie im Lageplan ersichtlich, sind ein Schmutz- sowie ein Regenwasserhauptkanal sowohl in der „Willenser Straße“ als auch in der Straße „Oberdorf“ vorhanden und sie müssten im Rahmen einer Erweiterung verbunden werden, so dass die Grundstücke an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden können.

 

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