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26.02.2021

Freigängerkatzen sollen demnächst per Verordnung kastriert und registriert werden


Auf Besitzer von Freigängerkatzen und auf Diejenigen, die streunende Katzen auch nur füttern, kommen wahrscheinlich ab Mitte des Jahres Pflichten durch die Katzenschutzverordnung hinzu.

Auf Katzenhalter, auch auf die, die „nur“ füttern, kommen ab Mitte des Jahres Pflichten zu/Osterfeuer nach derzeitiger Rechtslage nicht erlaubt.

von Herma Niemann

In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Eine Katzenpopulation kann rasch wachsen, unter der Annahme, dass eine Kätzin zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungtieren bekommt und aufzieht und die Nachkommen sich wiederum entsprechend vermehren.

Um dem entgegen zu wirken und auch um Leid von den freilaufenden Katzen auf Dauer abzuwenden, stimmte der Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschuss am vergangenen Dienstag in seiner Sitzung einer sogenannten Katzenschutzverordnung, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Gemeinde Bad Grund beinhaltet, zu.

Die Landesbeauftragte für den Tierschutz empfiehlt den Erlass einer Katzenschutzverordnung, betonte der Fachbereichleiter Bau- und Ordnungsverwaltung, Fred Langner. Die Kastration von Katzen und Katern mit Freigang sei vorausschauend das einzig wirksame Mittel, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und der Verbreitung von Krankheiten und das damit einhergehende Leid für diese Tiere zu verringern. Wie für die Hundehaltung bereits seit vielen Jahren gesetzlich vorgeschrieben, sehen auch Katzenschutzverordnungen eine Registrierungspflicht vor. Dies stellt im Falle des Auffindens einer Katze insbesondere für Tierheime die Halterzuordnung sicher. Der Tierschutzverein Osterode, mit dem die Gemeinde Bad Grund bei der Unterbringung von Fundtieren kooperiert, begrüßt den Erlass einer Katzenschutzverordnung.

Die Verordnung richtet sich an Halter von sogenannten „Freigängerkatzen“. Halter in diesem Sinne sind die Eigentümer und Besitzer von Katzen, aber eben auch die Personen, die Katzen „nur“ regelmäßig füttern. Hierzu gab Ausschussmitglied Frank Brakebusch zu bedenken, dass diese Verordnung vielleicht Menschen zukünftig abschrecke, frei lebende Katzen, die es bitter nötig hätten, zu füttern, um nicht als verantwortlicher Halter des Tieres zu gelten. Das zur Mitte des Jahres 2021 vorgeschlagene Inkrafttreten soll den Katzenhaltern Zeit einräumen, sich auf die auf sie zukommenden Pflichten vorzubereiten und rechtzeitig die Schritte für Kennzeichnung, Registrierung und Kastrierung der gehaltenen Freigängerkatzen einzuleiten. Die Geltungsdauer dieser Verordnung soll auf zehn Jahre begrenzt sein. Danach soll eventuell eine Nachfolgevorschrift beschlossen werden.

Im weiteren Verlauf beschäftigte sich der Ausschuss auch mit der Anschaffung neuer Spielgeräte für den Gittelder Spielplatz im „Questhöven“. Dort sollen anstatt eines größeren Kombigerätes mehrere Spielgeräte für kleinere Kinder sowie eine Sitzgruppe mit Tisch geschaffen werden. Das noch vorhandene Kombi-Klettergerät aus dem Jahr 2000 wird bei vorliegenden Sicherheitsmängeln Zug um Zug weiter rückgebaut und bei Notwendigkeit ersatzlos entfernt. Der Spielplatz ist der einzige in Gittelde und wird sehr gut frequentiert. Bedingt durch den Zuzug junger Familien in den Bebauungsgebieten nutzen insbesondere jüngere Kinder den Platz gern. Es ist deshalb gerechtfertigt, dem Wunsch des Ortsrates und eben auch der Elternschaft Rechnung zu tragen. Für die Anschaffung stehen im kommenden Jahr 20.000 Euro zur Verfügung.

Was den Haushaltsplan 2021 anginge, nannte Langner einige prägnante Bereiche. So müssen zum Beispiel ab diesem Jahr mehr finanzielle Mittel für die Rattenbekämpfung eingeplant werden. „Die Ratten in der Gemeinde sind nicht mehr geworden, aber die Art der Bekämpfung ist eine andere geworden“, so Langner. Waren es bisher rund 8.000 Euro, müsste man inzwischen mit rund 20.000 Euro planen.

Bei den Investitionen stehen rund 150.000 Euro für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses im Plan, wie auch noch ein Haushaltsrest von 89.000 Euro aus dem KIP-Programm für eine fortführende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Die Ausschreibungen würden diesbezüglich schon laufen. Des Weiteren hob Langner hervor, dass man bei den Straßenbaumaßnehmen des vergangenen Jahres erfreulicherweise unter den Planzahlen geblieben sei, und das teilweise sogar mit erstaunlichen Summen. Als Circa-Zahlen nannte Langner als nicht verbrauchte oder nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Maßnahme am Rösteberg in Bad Grund rund 7.500 Euro, bei der Sanierung der Schurfbergstraße/Bergstraße rund 299.000 Euro, beim Mühlenbeu in Eisdorf etwa 68.000 Euro und beim Gehweg Neuhütte/Thüringer Straße in Badenhausen rund 1.500 Euro.

Wie auch schon im vergangenen Jahr, werden wohl auch in diesem Jahr keine Osterfeuer in der Gemeinde Bad Grund stattfinden können, so der Fachbereichsleiter. „Unter der derzeitigen Rechtslage unter den Corona-Auflagen werden die Brauchtumsfeuer nicht durchgeführt werden können“. Des weiteren berichtete er, dass der Zweckverband Südniedersachsen die noch ausstehenden Bushaltestellen in Badenhausen (Johannisborn/Thüringer Straße), in Bad Grund (Laubhütter Weg) und die an der Oberschule im kommenden Jahr barrierefrei umbauen werde.

Weiter teilte Langner mit, dass dem Wunsch der hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Göttingen entsprochen und die Frist zur Stellungnahme zur Neuregelung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vom 30. April auf den 30. Juli verlängert wurde. Hier einigte sich der Ausschuss darauf, die Inhalte des RROP in den Fraktionen zu besprechen und anschließend ungefähr Ende März im Bauausschuss die wichtigen Themen für die Gemeinde Bad Grund durchzugehen.

In seinem Bericht erwähnte der Gemeindebrandmeister Thomas Wenzel, dass die beiden jüngsten Brandlagen (der Bus auf der Schnellstraße und der Industriebrand in Gitteld/wir berichteten) gezeigt hätten, dass die Kameraden professionell und schnell arbeiten, obwohl sie seit der Corona-Krise keine Übungsabende mehr abhalten dürften. Zum Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Bad Grund, für das die Gemeinde eine Bedarfszuweisung in Höhe von einer Mio Euro vom Land erhalten habe, erklärte Wenzel, dass diese Standortentscheidung von allen Feuerwehrführungen der Gemeinde mitgetragen wird.

Die folgenden Bilder können Sie vergrößern, wenn Sie ein Eseltreiber-Abo haben:


Auf dem Gittelder Spielplatz Questhöven sollen im kommenden Jahr mehrere kleinere Spielgeräte für jüngere Kinder und eine Sitzecke entstehen

Auch in diesem Jahr werden die Menschen wohl auf die traditionellen Osterfeuer verzichten müssen

 

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