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24.02.2021

Dezentrale Impfstation für Senioren 80 Plus in Windhausen


Im März soll in der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ in Windhausen eine temporäre und dezentrale Impfstation für Senioren über 80 Jahren eingerichtet werden

Der Landkreis richtet eine Impfstation in der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ ein/Senioren müssen bis zum 2. März um 16 Uhr den Anmeldebogen abgeben

...von Herma Niemann

Um den Senioren ab 80 Jahren in der Gemeinde Bad Grund den Weg zum Impfen gegen das SARS-CoV-2-Virus zu erleichtern und zu verkürzen, richtet der Landkreis Göttingen in der Ortschaft Windhausen in der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ eine temporäre und dezentrale Impfstation ein.

Eigentlich ist für die Senioren aus der Gemeinde Bad Grund das Impfzentrum in der Sporthalle der Oberschule in Herzberg vorgesehen. Wie es in der Pressemitteilung des Landkreises Göttingen heißt, sei der Weg dorthin für zahlreiche Personen mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Impfstation in Windhausen ist ein zusätzliches Angebot und richtet sich an Mitbürger, die ansonsten kaum oder gar keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum in Herzberg zu erreichen und sich auch noch nicht für einen Termin im Impfzentrum haben registrieren lassen. Das Impfangebot in Windhausen soll von einem mobilen Impfteam des Landkreises betreut werden. Die Räumlichkeiten in der „Alten Burg“ seien für die Impfungen gut geeignet, sagt der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, auf Nachfrage unserer Zeitung. Zudem habe sich der Landkreis zuvor alles vor Ort angesehen. Zwei abgeschlossene Räume sollen für die vertraulichen Arztgespräche vorbehalten sein. Ansonsten werde man mit Stellwänden arbeiten, um Laufwege sowie die Wartebereiche und auch den eigentlichen Impf-Ort voneinander zu trennen.

Weil nur insgesamt 300 Impfdosen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, die Anmeldebögen, die am Dienstag von der Gemeinde Bad Grund verschickt wurden, so schnell wie möglich, bis spätestens 2. März um 16 Uhr wieder abzugeben. Bevorzugt werde die Übersendung per E-Mail, wobei Familienangehörige oder Bekannte gegebenenfalls behilflich sein können. Die Anmeldung kann auch per Post geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus Windhausen eingeworfen werden. Auch eine Rücksendung per Fax (05327-58160) ist möglich. Berücksichtigt werden die Anmeldebögen nach zeitlichem Eingang. Für Rückfragen stehen an diesem Freitag, 26. Februar, sowie Montag (1. März) und Dienstag (2. März) Mitarbeiter der Verwaltung unter den Rufnummern 05327/ 58130 oder 58152 bereit. Das schnell gebildete Team der Verwaltung, das sich um die Anschreiben an die Senioren gekümmert hat, sei mit viel Engagement und Begeisterung bei der Sache gewesen, wie der Kämmerer Volker Höfert berichtet. Innerhalb nur weniger Stunden waren die rund 700 Anschreiben fertig und per Post auf den Weg gebracht worden.

Die Impfung beinhalte die Wahrnehmung zweier Impftermine, die im Abstand von drei Wochen durchzuführen sind. Die Erstimpfung ist für den 12. und 13. März vorgesehen. Den konkreten Termin erhalten die Senioren, sofern sie berücksichtigt werden können, in einem gesonderten Schreiben kurz vor dem Termin. Sollte jemand nicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden 300 Impfportionen berücksichtigt werden können, bekommt dieser ebenfalls eine Rückmeldung. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich für das Impfzentrum Herzberg einen Termin geben zu lassen, entweder online oder über die Service-Nummer 0800-9988665. Der zweite Impftermin ist für den 2. und 3. April vorgesehen, dieser Termin kann aber auch noch wegen der Nähe zum Osterfest verlegt werden. Dazu erhalten die Senioren noch weitere Informationen. Die Landesregierung übernimmt im Übrigen die Fahrtkosten, die den über 80-Jährigen im Rahmen eines Einzeltransports zum Impfzentrum (Hin-und Rückweg) entstehen, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Voraussetzungen für eine Fahrtkostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht vorliegen. Die Transportbescheinigung wird von den Ärzten an die Impflinge, soweit aus medizinischen Gründen notwendig, ausgestellt. Da insgesamt zwei Impftermine wahrzunehmen sind, werden auch zwei Transportbescheinigungen benötigt.

 

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