Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

23.05.2017

Berggarten an der Burgruine ist wieder aufgeräumt


Der Berggarten an der Burgruine kann nach dem Abholzen der Eschen und nach Aufräumarbeiten wieder genutzt werden. Demnächst wird wieder ein Holzzaun und ein Naturzaun errichtet

Der Ortsbürgermeister lobte in der Sitzung die Entscheidung zum Abholzen. In der Einwohnerfragerunde fiel eine Bürgerin durch Zwischenrufe und durch vom Thema abweichende Kommentare auf.

...von Herma Niemann

Als eine lohnende Investition bezeichnete der Ortsbürgermeister von Windhausen, Burkhardt Fricke, die Investition in die Abholzung der rund 70 Eschen im Berggarten an der Burgruine in Windhausen.

Inzwischen habe dort oben die Beschäftigungsinitiative der Gemeinde Bad Grund (BIG) und ein Unternehmen für Ordnung gesorgt, sodass man die Burgruine wieder sehen, sich daran erfreuen und zudem noch einen schönen Ausblick habe. 

Die Eschen mussten weichen, da sie von dem Eschentriebsterben befallen waren, was durch einen Pilz-Erreger hervorgerufen wird. Die Sporen setzen sich auf die Blätter und gelangen in die Zweige und Triebe, was zum Absterben führt.

Demnächst soll dort oben auch wieder ein Holzzaun um das Areal gezogen werden und in einem anderen Bereich ein Naturzaun entstehen, in dem sich Kleintiere ansiedeln können. Zudem habe sich der Harzklub bereit erklärt, sich um die Stufen zu kümmern und diese zu pflegen, berichtete Fricke.

Im weiteren Verlauf stimmte der Ortsrat dafür, dass die Freiwillige Feuerwehr und der FC Windhausen, die den Jugendraum unter ihre Fittiche genommen haben, für die offene Jugendarbeit pro Jahr 432 Euro bekommen. Der Betrag für dieses Jahr wird anteilig ab Mai zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wolle man ab dem Jahr 2018 im Rahmen der Möglichkeiten weitere Mittel zur Verfügung stellen. Außerdem stimmte der Ortsrat für eine Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans Mühlenwiese.

Das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde und sollte ursprünglich zum Bau eines zentralen zusätzlichen Kindergartens dienen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans geht es um die Ausweisung eines Wohngebietes auf den rund 3000 Quadratmetern. Momentan ändere dies noch nichts an den vorhandenen Pachtverträgen, sondern erst, wenn es Interessenten gebe und tatsächlich zu einem Verkauf kommen sollte, so der Bürgermeister der gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann.

In der Einwohnerfragerunde meldeten sich zwei Bürger zu Wort, die die Frage stellten, ob es erlaubt sei, dass jemand mitten in einem Wohngebiet auf seinem Grundstück eine scheinbar gewerbliche Autoverwertung betreiben dürfe. Da Dietzmann darauf antwortete, das dies in der Zuständigkeit des Landkreises Göttingen liege, sagte ein Einwohner, dass er vom Landkreis die Auskunft erhalten habe, dass dies Sache der Gemeinde wäre.

„Hier werden die Zuständigkeiten hin und her geschoben“, so der Einwohner „ich habe auch das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird“. Die Person, um die es ginge, mache dort was er wolle, es stünden Motorblöcke herum und das Öl tropfe, und das mitten im Wohngebiet, so der Einwohner weiter, anscheinend nutze der Besagte das Gesetz bis auf den letzten Millimeter aus. Während der Diskussion schaltete sich noch eine Einwohnerin ein, die bereits schon während der anderen Tagesordnungspunkte auffiel, da sie zwar leise, aber deutlich hörbar ihren Unmut über die Verwaltung Luft machte.

Von ihren Kommentaren, die überwiegend mit unsachlichen Vorwürfen im Besonderen gegen Harald Dietzmann gerichtet waren, fühlten sich zudem die anderen beiden Einwohner gestört, da ihre Kommentare auch mit dem eigentlichen Thema wohl nichts zu tun hatten. „Wenn Sie friedlich sind und sich anständig verhalten, kommen Sie auch zu Wort“, so einer der Einwohner.

 

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