23.01.2021

Corona-Pandemie: Finanzielle Folgen für Leistungsbezieher mildern


Das Tragen medizinischer Masken in Geschäften und öffentlichem Personennahverkehr wurde am 19.01.2021 beschlossen

Landrat Reuter setzt sich für Kostenübernahme bei Maskenpflicht ein

...LK Göttingen

Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen haben auch finanzielle Folgen. Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungsspitzen der Länder am 19.01.2021 wurde eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Geschäften und öffentlichem Personennahverkehr beschlossen.

Das sei insbesondere für Menschen, die staatliche Leistungen zur Existenzsicherung beziehen, eine Belastung, sagt Landrat Bernhard Reuter. „Ich halte es für notwendig, dass die Folgen sozialpolitisch abgemildert werden“, erklärt er in einem Schreiben an Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann.

Die günstigsten Einmalmasken kosteten zirka 40 Cent; damit würden pro Person und Monat Kosten von bis zu zwölf Euro entstehen, die aus dem Regelsatz zu zahlen seien, führt Landrat Reuter aus. Er bittet die Sozialministerin, dass über eine Härtefall-Regelung zehn Euro monatlich vom Jobcenter übernommen werden können, solange die Pflicht zum Tragen medizinischer Schutzmasken besteht.

Verwaltungsaufwand könne vermieden werden, wenn der Betrag maschinell angewiesen und mit automatisiertem Änderungsbescheid ausgezahlt werde, schlägt der Landrat vor. Damit keine zeitliche Verzögerung entsteht, ging der Brief, der Anfang kommender Woche per Post verschickt wird, dem Ministerium vorab elektronisch zu. „Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen und der Rechtsaufsicht des Landes dankbar“, schließt Landrat Reuter.

 

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