20.12.2020

Corona-Pandemie: Erweiterte Vorgaben für Maskenpflicht in Duderstadt


Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes nach Neuinfektionen

...LK Göttingen

Vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von Neuinfektionen in der Stadt Duderstadt ergänzt das Gesundheitsamt die Vorgaben zur Maskenpflicht im Kreisgebiet. Per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes wird damit die Corona-Landesverordnung erneut konkretisiert und klargestellt, in welchen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen ist.

Dies gilt in der Stadt Duderstadt bereits jetzt

  • innerhalb der Wallanlagen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr,

und nun zusätzlich täglich im Zeitraum 08:00 bis 17:00 Uhr für

  • die Gehwegbereiche auf den Wallanlagen;
  • alle öffentlichen Spielplätze sowie Tankstellen in der Kernstadt und allen Ortsteilen.

Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 58. Sie tritt am Montag, 21.12.2020 in Kraft.

Mit der Ausweitung der Maskenpflicht reagiert das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Stadt Duderstadt auf den Anstieg der Neuinfektionen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um lokal begrenzte Infektionsgeschehen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung haben sich Behörden und Krisenstab jedoch zur weiteren Klarstellung der generellen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entschlossen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung gemäß Corona-Landesverordnung generell an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel besteht, an denen sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist. Die trifft beispielsweise auf Parkplätze von Einkaufsmärkten oder öffentliche Spielplätze zu.

Für die weiteren Städte und Gemeinden des Landkreises bleibt es bei den bekannten Bereichen und Zeiträumen, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich vorgegeben ist (siehe Pressemitteilung vom 10.12.2020).

 

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