30.11.2020

Corona-Pandemie: Standorte für Impfzentren stehen fest


Sporthallen an der OBS Herzberg und der BBS II Göttingen

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen wird dem Land Niedersachsen die Sporthallen der OBS Herzberg (Heidestraße) und an den BBS II Göttingen (Godehardstraße) als Standorte für Impfzentren vorschlagen. „Wir haben uns viele Immobilien angesehen. Die Gebäude müssen entsprechend dem komplexen Forderungskatalog des Landes bereits eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig sind mir dazu ergänzend drei Aspekte: erstens die Lage im Hinblick auf die Zentralität innerhalb des Gebietes, aus dem die zu impfenden Personen kommen; zweitens die Erreichbarkeit; drittens die Flexibilität im Hinblick auf die Erweiterbarkeit der Impfkapazitäten“, macht Kreisrätin Marlies Dornieden deutlich.

Die Leiterin des Krisenstabes des Landkreises weist auf die günstige Anbindung sowohl für Pkw als auch an den öffentlichen Nahverkehr hin. Mit der Lage einmal im östlichen und einmal im westlichen Kreisgebiet sei jeweils eine große Zahl von Menschen im Einzugsbereich abgedeckt. „Die Sporthallen sind groß genug, um bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe mehrere Impfstraßen mit jeweils bis zu zwölf Impfplätzen einzurichten. Ziel ist es, je Impfzentrum mehr als 1.000 Menschen pro Tag impfen zu können“, führt Dornieden weiter aus. Dies sei insbesondere von großer Bedeutung, weil der Impfstoff nach derzeitiger Kenntnis nach 21 beziehungsweise 28 Tagen noch einmal geimpft werden müsse. 

Das Impfkonzept des Landes weist den Unteren Katastrophenschutzbehörden die Zuständigkeit für das Einrichten und den Betrieb der Impfzentren zu. Aufgabe des Landkreises ist die Versorgung von knapp 209.000 Menschen im Kreisgebiet, mit Ausnahme der Stadt Göttingen, die für ihre Einwohner*innen ein eigenes Impfzentrum betreiben wird. Zugleich hat das Land eine Vielzahl von Anforderungen für die Impfzentren aufgestellt. „Deshalb war die Suche nach einer geeigneten Immobilie komplex und wir mussten Prioritäten setzen. Die Sporthallen werden nun so aus- und aufgerüstet, dass sie alle Vorgaben erfüllen“, führt Kreisrätin Dornieden aus.

Dabei werde der Krisenstab auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen zurückgreifen. „Die Auswahl der Standorte ist der erste Schritt. Hier hat das Land uns eine Meldefrist bis zum 30.11.2020 vorgegeben. Stimmt das Land den Vorschlägen im Laufe der kommenden Woche zu, fängt die eigentliche Arbeit der erst an. Die Räumlichkeiten sind herzurichten, erforderliches Material ist zu bestellen, aber vor allem ist die flexible personelle Besetzung zu planen und zu koordinieren. Erste Gespräche habe ich diesbezüglich schon geführt, aber viele, heute noch unbekannte Rahmenparameter erschweren verbindliche Planungen und Absprachen “, fasst die Leiterin des Krisenstabs zusammen. 

 

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