Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

21.11.2020

Bergstadt Bad Grund erhält ein neues Feuerwehrgerätehaus


Im rechten Bereich soll im kommenden Jahr mit dem Krippenabau an den DRK-Kindergarten in Gittelde begonnen werden

Für den Bau bekommt die Gemeinde Bad Grund eine Bedarfszuweisung des Innenministeriums/Hierfür ist eine Nachtragshaushaltssatzung nötig

...von Herma Niemann

Um zwei wichtige Projekt für die kommunale Infrastruktur zeitnah auf dem Weg bringen zu können, sei es nötig, noch in diesem Jahr eine Nachtragshaushaltssatzung zu verabschieden. Das berichtete der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, auf der jüngsten des Rates, die in der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ in Windhausen stattfand.

Wenn sich der Rat der Gemeinde Bad Grund erst im Februar des kommenden Jahres mit dem Haushaltsplan beschäftige, könne man erst im Mai mit der Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde rechnen, womit man für diese beiden Projekte Zeit verlieren werde. Das sei zum einen der geplante Krippenanbau an den DRK Kindergarten in Gittelde und zum anderen die Veranschlagung von Planungskosten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.

Dazu berichtete Dietzmann, dass bei der Begehung mit der Feuerwehrunfallkasse (FUK) im Frühjahr dieses Jahres bauliche und sicherheitstechnische Mängel an den Standorten Bad Grund und Gittelde festgestellt wurden. In beiden Fällen käme man um einen Neubau nicht herum, da die zur Verfügung stehenden Grundstücke für einen Anbau stark eingeschränkt seien. Die Feuerwehrunfallkasse erwarte hierzu eine verbindliche Berichterstattung innerhalb der kommenden Monate. Den sicherheitstechnischen Mängeln werde in Abstimmung mit der FUK und zum Schutz der Einsatzkräfte übergangsweise durch Dienstanweisungen (zum Beispiel Besetzung eines Fahrzeugs nur außerhalb des Gerätehauses) begegnet.

Gemeinsam mit dem Gemeindebrandmeister und stellvertretenden Gemeindebrandmeister habe die Verwaltung dabei herausgearbeitet, dass die Realisierung einer neuen Feuerwehrwache in der Ortschaft Bergstadt Bad Grund objektiv betrachtet die höchste Priorität habe und eine zeitnahe Lösung der vorhandenen baulichen Mängel unbedingt angeraten sei. Zudem sei eine Realisierung in Bad Grund auf einem vorhandenen gemeindlichen Grundstück denkbar, so Diezmann. In kurzfristig anberaumten Gesprächen mit Vertretern des Innenministeriums und der Kommunalaufsicht wurden einerseits die vorhandene Situation vorgestellt und andererseits Möglichkeiten der Realisierung von Neubauten vorab erörtert. Glücklicherweise wurde in diesem Fall, wie auch schon bei der Anschaffung der neuen Drehleiter (wir berichteten), die Bedarfszuweisung des Innenministeriums inzwischen besiegelt. Diesmal in der Höhe von rund 1 Mio Euro. Die Förderquote betrage 55 Prozent. Daraus werde deutlich, dass der Eigenanteil der Gemeinde nicht unerheblich sein werde bei einem gesamtem Volumen zwischen 3 Mio und 3,5 Mio Euro. Entsprechend sei eine Vorplanungsphase nötig, die Planungskosten in Höhe von 150.000 Euro mit sich ziehe. „Das ist auch ein Signal an die Feuerwehrunfallkasse, dass wir ihre Berichte nicht nur lesen, sondern den Inhalt auch ernst nehmen“, betonte Dietzmann. Brandschutzmaßnahmen seien Pflichtaufgaben und die Missstände müssten beseitigt werden. Aus diesem Grund sollen zunächst diese 150.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2021 veranschlagt werden, um die Entwurfsplanung und Aufwendungen für Bodenuntersuchung, Vermessungskosten abzudecken. Eine Realisierung der Baumaßnahme ist realistisch erst in den Jahren 2022 oder 2023 vorgesehen.

Ebenso soll der für das kommende Jahr geplante Krippenabau an den DRK-Kindergarten in Gittelde noch in dem Haushaltsplan 2020 durch Veranschlagung einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung haushaltsrechtlich abgesichert werden, so dass etwaige Ausschreibungen oder Auftragsvergaben schon frühzeitig im Jahr 2021 möglich sein werden. In der mittelfristigen Investitionsplanung des Haushaltsplanes 2020 sind für 2021 folgende Veranschlagungen vorgesehen: Auszahlungen für Baumaßnahmen von rund 4. 450.000 Euro (Baukosten Anbau Gittelde und Inventar), die Landeszuweisung in Höhe von 180.000 Euro, die Kreiszuweisung in Höhe von 194.100 Euro und der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 75.900 Euro. Beiden Beschlussvorlagen stimmte der Rat der Gemeinde Bad Grund einstimmig zu.

Die folgenden Bilder können Sie vergrößern, wenn Sie ein Eseltreiber-Abo haben:


Das Feuerwehrgerätehaus in Bad Grund entspricht nicht mehr den modernen baulichen und sicherheitstechnischen Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse

 

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