19.11.2020

Corona-Pandemie: Regelung für Maskenpflicht in der Stadt Osterode wird ausgeweitet


Gesundheitsamt ergänzt Allgemeinverfügung

...LK Göttingen

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt erneut seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus. In der Stadt Osterode am Harz wird der Bereich erweitert, in der die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet. Dazu gehören nun das Gebiet innerhalb des Innenstadtrings sowie der Kurpark. Bislang war nur ein kleinerer Bereich der Innenstadt entsprechend ausgewiesen.

Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am heutigen Mittwoch bei 49,7.

Die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung im Überblick: Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Überschreiten der Inzidenzwerte gelten für

  • die Stadt Göttingen für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes;

  • die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (auf der Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark;

  • in der Stadt Osterode am Harz Bereich innerhalb des Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark;

  • in der Stadt Hann. Münden für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder;

  • in der Stadt Duderstadt innerhalb der Wallanlagen;

  • in der Stadt Herzberg am Harz für die Fußgängerzone;

  • in der Gemeinde Seeburg für den „Traumspielplatz“.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 75 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 51. Bestandteil der Anordnung sind Kartenausschnitte, in denen die betroffenen Bereiche eingezeichnet sind.

Allgemeine Hinweise zum Thema Corona-Virus

Alle Details zum Corona-Virus und zur Lage in der Stadt Göttingen und im Landkreis gibt es im Liveblog auf der Webseite der Stadt Göttingen.

Beratung für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980. Eine gesonderte Information für Selbstständige und Freiberufler ist auf der Webseite des Landkreises eingestellt.

Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Familientelefon@landkreisgoettingen.de.

Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.

Allgemeine Erläuterungen zum Inzidenzwert

Der Inzidenzwert ist ein Kennwert, ab dem festgelte Regelungen gelten. Bei Überschreiten bestimmter Marken (35 und 50) werden verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen automatisch wirksam. Diese Maßnahmen sind in der aktuellen Corona-Landesverordnung (vom 30.11.2020) festgelegt und durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Göttingen räumlich konkretisiert (s. o.).

Es gilt ist ausschließlich der im Lagebericht des Landes veröffentlichte Inzidenzwert, der ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam wird. Dieser Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen ist entscheidend für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

Berechnet wird er Inzidenzwert durch die Summe der bestätigten Neuinfektionen der jeweils vergangenen 7 Tage; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Für den Landkreis Göttingen mit seinen 328.000 Einwohner*innen ist beispielsweise die 50er-Marke bei 164 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreicht.

 

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