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11.11.2020

Betriebsabrechnung 2019 für die städtischen Friedhöfe entgegengenommen


Einwohner hatten keine Fragen an den Finanzausschuss

...von Ralf Gießler

In seiner 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und städtische Beteiligungen (wir berichteten) stand u.a. die Betriebsabrechnung 2019 für die städtischen Friedhöfe auf der Tagesordnung. Auch hier verpflichtet das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz NKAG die Kommunen für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen entsprechende Benutzungsgebühren zu erheben.

Die Kosten und Erlöse sind dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch eine Kosten- und Leistungsrechnung zu ermitteln. Die Betriebsabrechnung wurde mehrheitlich entgegengenommen.

Ebenfalls eine zustimmende Mehrheit fand die Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Friedhöfe in Osterode am Harz für die Jahre 2021 und 2022. Die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2021/2022 werden insofern abweichend von dieser Gebührenkalkulation festgesetzt, dass weiterhin die niedrigeren Gebührensätze aus der Periode 2019/2020 festgesetzt werden. Sofern in der Gebührenkalkulation 2021/2022 niedrigere Sätze ermittelt worden sind, werden diese festgesetzt. Als Begründung dazu wurde angeführt, dass die Friedhofsgebühren im Vergleich zu anderen Kommunen weiterhin im oberen Bereich bzw. an der Spitze liegen.

Der Rat der Stadt hatte in den Vorjahren beschlossen, dass die Gebühren nicht ins Unendliche erhöht werden sollten, um die Bestattung für Einheimische weiterhin bezahlbar zu machen. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, grundsätzlich die niedrigeren Gebührensätze aus der Kalkulationsperiode 2019/2020 beizubehalten. Sofern in der neuen Kalkulation niedrigere Sätze ermittelt worden sind als in den Vorjahren sind diese zu Grunde zu legen, da die kalkulierten Gebühren für 2021/2022 gleichzeitig die kostendeckende Gebührenobergrenze darstellen und keine gewollten Überdeckungen/Überschüsse beschlossen werden dürfen.

Des Weiteren plädierte der Ausschuss mehrheitlich dafür, dass die Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.07.2013 entsprechend dieser Vorlage zum 01.01.2021 geändert wird, da die Kalkulationsperiode zum 31.12.2020 ausläuft. Der Tarif wird auf Grundlage der beschlossenen Gebührenkalkulation 2021/2022 ab dem 01. Januar 2021 angepasst.

Als nächster TOP stand die Entgegennahme der berichtigten Betriebsabrechnung 2019 für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt auf dem Programm. Eine Berichtigung war nötig, da nach Fertigstellung und Entgegennahme der Betriebsabrechnung Feuerwehren 2019 im September 2020 festgestellt wurde, dass in den zugrundeliegenden Auswertungen der Konten der Gebäudewirtschaft Unterhaltungskosten aus den Vorjahren enthalten waren. Die Ausgliederung dieser periodenfremden Kosten hat zur Auswirkung, dass sich zum einen die Höhe der Kosten einzelner Positionen ändert und zum anderen auch die Umlageschlüssel der Vorkostenstellen verschieben. Das Betriebsergebnis wurde dahingehend berichtigt. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Außerdem herrschte zustimmende Einigkeit bei der Beschlussvorlage, die die Festsetzung des Benutzerentgeltes als Selbstkostenfestpreis der Abwasserreinigungsbetriebe der Stadt Osterode am Harz GmbH (ABBO) für das kommende Wirtschaftsjahr 2021 beinhaltet. Das zu zahlende Entgelt wird demnach für 2021 auf monatlich netto 82.645,50 €, jährlich netto 991.746,00 € festgesetzt. Nach den Regelungen des Entsorgungsvertrages hat das Entwässerungsentgelt den jeweils geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen, wobei die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten anzuwenden sind. Das Entgelt für das kommende Jahr ist als Festpreis zu erheben. Fragen an den Ausschuss durch anwesende Einwohner ergaben sich nicht.

 

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