10.11.2020

Zurück aus dem Auslandsurlaub?


...Gesundheitsamt Göttingen

Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Grundlage ist hierfür ab dem 9. November 2020, die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Darauf weist die Landesregierung aktuell hin.

Das bedeutet: 

Unmittelbar nach der Einreise aus einem Risikogebiet müssen sich Betroffene auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ununterbrochen von anderen Menschen absondern. Dies gilt auch für diejenigen Personen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes Land nach Niedersachsen einreisen.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich neben der Absonderung unverzüglich über das Internetportal www.einreiseanmeldung.de melden und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinweisen.

Die als Risikogebiete eingestuften Länder und Regionen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut im Internet

 

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