Meldungen / Städtische Meldung

03.11.2020

Maskenpflicht in weiten Teilen der Osteroder Fußgängerzone


...Stadt Osterode am Harz

Nachdem der sog. Inzidenzwert im Landkreis Göttingen den Wert von 50 Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung bei 50 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohnern überschritten hat, hat der Landkreis in Abstimmung mit den betroffenen Städten eine allgemeine Maskenpflicht angeordnet. In Osterode am Harz gilt dies ab sofort für große Teile der Osteroder Fußgängerzone.

Der Bereich erstreckt sich von Westen über die Marientorstraße, den Kornmarkt, die Marktstraße und die Güldenstraße bis zur Aegidienstraße und den Martin-Luther-Platz. Weitere Straßen sind Am Schilde, die Johannistor- und die Waagestraße, Auenstraße, Brauhausstraße und der Rollberg. Bislang galt die Maskenpflicht nur auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz lediglich während der Zeiten des Wochenmarktes.

 

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