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04.11.2020

Finanzausschuss entlastet Geschäftsführung der WIBO


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich & Partner hatte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt

...von Ralf Gießler

Am Mittwoch, den 28. Oktober, tagte im Osteroder Ratssaal der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und städtische Beteiligungen in seiner 29. Sitzung. Das Protokoll über die vorherige Zusammenkunft Mitte September wurde ohne Wortmeldungen dazu genehmigt.

Es folgte ein Bericht der Geschäftsführung für die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Osterode GmbH (WIBO) einschließlich des dritten Quartalsberichts 2020. Auf der Baustelle vom ALOHA ginge es nicht ganz so voran wie man sich das vorgestellt hatte. Das Abonnement 2021 für Aufführungen in der Stadthalle wurde gekürzt. Der Ticketverkauf für das geplante Harz-Open-Air am 17.07.21 mit der Band Revolverheld sei erstmal zum Erliegen gekommen. Der Jahresabschluss 2019 der WIBO, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht wurden festgestellt. Der Gesamtbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.011.400,33 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt, mithin eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 %. Die Geschäftsführung ist entsprechend entlastet worden.

Für die Finanzierung der Sanierung und Modernisierung des ALOHA benötigt die WIBO Darlehen in Höhe von 17.700.000 €. Die Fremdmittel sollen durch ein KfW-Programm über die Sparkasse Osterode aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, den Finanzierungsantrag über den gesamten Kreditbedarf zu stellen und nach Bewilligung entsprechend des Baufortschritts in drei Jahrestranchen 2021-2023 abzurufen. Voraussetzung dafür ist die Gewährung einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt. Unter Berücksichtigung der Vorschriften des EU-Beihilfenrechts ist die Übernahme einer solchen Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % der Kreditaufnahme möglich, also 14.160.000 €. Der Übernahme von Ausfallbürgschaften für Darlehensaufnahmen der WIBO wurde einstimmig zugestimmt.

Auch der nachfolgende Beschlussvorschlag erhielt einstimmige Zustimmung. So votierte der Rat der Stadt Osterode der Darlehensaufnahme in Höhe von bis zu 17.700.000 € für die WIBO zur Finanzierung der Sanierung und Modernisierung des ALOHA 2021-2023. Für die Darlehnsaufnahme übernimmt die Stadt die Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der Darlehensaufnahme. Dafür zahlt die WIBO ein sogenanntes Bürgschaftsentgelt zu marktüblichen Konditionen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Entgegennahme der Betriebsabrechnung 2019 für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation und die dezentrale Abwasserbeseitigung. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz verpflichtet Kommunen, für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen entsprechende Benutzungsgebühren zu erheben. Die Kosten und Erlöse der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch die Kosten- und Leistungsrechnung zu ermitteln. Die Betriebsabrechnung wurde einstimmig entgegengenommen, ebenso die Gebührenkalkulation 2021 für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasser- sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben).

Die Kalkulation sieht folgende Veränderungen vor: Der Gebührensatz für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird um 0,18 €/m³ auf 2,93 €/m³ erhöht, der Gebührensatz 2021 für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung um 0,01 €/m² erhöht und auf 0,17 €/m² Bemessungsfläche festgesetzt. Für Kleinkläranlagen findet eine Erhöhung um 17,97 € auf 134,34 €/m³ statt. Für abflusslose Sammelgruben wird es dagegen zu einer Senkung kommen, und zwar um 14,54 € auf dann 93,48 €/m³. Der § 11 der Gebührensatzung zur Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung Osterodes wird entsprechend geändert. Als Begründung wurde angeführt, dass die Gebührensätze in § 11 entsprechend der neuen Gebührenkalkulation für das kommende Jahr 2021 zum 01. Januar 2021 angepasst werden. Diesem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Ein weiterer Bericht zur 29. Ausschusssitzung folgt.

 

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