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02.11.2020

10 Milliarden Euro für von Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen


... Büro Dr. Roy Kühne - Mitglied des Deutschen Bundestages

Berlin. Für bestimmte Branchen beinhaltet die Entscheidung über die Corona-Maßnahmen im November auch temporäre Schließungen. Daher weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro hin, die für die betroffenen Unternehmen vom Bund bereitgestellt werden.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.
Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern beträgt der Erstattungsbeitrag aus beihilferechtlichen Gründen 70 %.

Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschalisiert.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Anträge sollen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

 

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