28.10.2020

Corona-Pandemie: Gesundheitsamt ergänzt Allgemeinverfügung


Landesvorgaben bei Überschreiten der Inzidenzwerte werden umgesetzt

...LK Göttingen

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Corona-Virus. Es konkretisiert damit erneut die Landesvorgaben für den Fall, dass der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet.

Bereits am 23.10.2020 hat das Gesundheitsamt Bereiche im Landkreis festgelegt, in denen ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden soll. Hinzu kommt nun die Vorgabe, dass dort eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist. Die räumliche Zuordnung bleibt unverändert: In der Stadt Göttingen auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz; in der Stadt Bad Lauterberg im Harz in der Fußgängerzone auf dem sogenannten Boulevard.

Eine Ergänzung gibt es mit der neuen Allgemeinverfügung zudem bei der zahlenmäßigen Beschränkungen des Besuchs von Veranstaltungen mit sitzendem Publikum im Landkreis Göttingen. Unter den Bedingungen einer 35er-Inzidenz bleibt es bei maximal 250 Personen. Mit der Konkretisierung kommt die Festlegung auf maximal 100 Personen im Fall einer 50er-Inzidenz hinzu. Ausnahmen können bei Vorlage eines Hygienekonzeptes jeweils beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 70 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 47. Sie tritt am morgigen Mittwoch in Kraft. Die Vorschriften der Landesregierung sind auf der Webseite des Landes veröffentlicht. Eine kompakte Übersicht über die aktuellen Regelungen ist im Liveblog auf der Webseite der Stadt Göttingen zu finden.


 

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