30.10.2020

Grenzwert von 50 ist überschritten


..Stadt Göttingen - Gesundheitsamt

Die Zahl der positiv getesteten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen liegt aktuell bei 213. Der Inzidenzwert, also die Quote der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen, liegt laut des maßgeblichen aktuellen Lageberichts des Landes für Freitag, 30. Oktober 2020, bei 52,4.
Damit gelten die vom Land und vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis beschlossenen Maßnahmen:

Maskenpflicht gilt in der Stadt Göttingen auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz; in der Stadt Bad Lauterberg im Harz in der Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard.

Außerdem dürfen maximal zehn Personen aus zwei Haushalten bzw. enge Angehörige privat, in der Öffentlichkeit bzw. in Gaststätten zusammenkommen. Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen maximal 100 Gäste umfassen.

 

Stand: 27.10 2020: 35er-Marke ist überschritten

Zahl der positiv getesteten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen liegt bei 156

Die Quote der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt laut der maßgeblichen Inzidenz-Ampel des Landes für Montag, 26. Oktober 2020, bei 39,6. Damit gelten die vom Land und vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis beschlossenen Maßnahmen.

Verschärfte Corona-Maßnahmen bei Inzidenzwert ab 35

Sobald der vom Land Niedersachsen festgestellte und auf dessen Webseite veröffentlichte Inzidenzwert von 35 Infizierten je 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tagen für die Stadt und den Landkreis Göttingen überschritten wird, gelten dort verschärfte Corona-Maßnahmen. Das hat das Land Niedersachsen verordnet.

Der täglich aktualisierte Inzidenzwert ist hier abzurufen.

Zu den neuen Maßnahmen gehören Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Raum, außerdem wird die zulässige Zahl von Gästen bei Veranstaltungen beschränkt, eine Sperrstunde wird eingeführt und auch für Zusammenkünfte und Feiern im privaten Bereich gelten Einschränkungen. Auf Basis dieser Verordnung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen Maßnahmen da wo erforderlich konkretisiert:

  • Die Landesvorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen wie folgt konkretisiert: Auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz der Stadt Göttingen und in der Fußgängerzone in Bad Lauterberg soll in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

  • Das Land gibt vor, dass maximal 15 Personen privat zusammenkommen bzw. feiern dürfen. Das gilt sowohl beim Aufenthalt in Privaträumen als auch unter freiem Himmel. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten dürfen bis zu 25 Personen für private Feiern zusammenkommen.

  • Die Vorgabe des Landes, die Zahl der Gäste bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum zu beschränken, wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt: Zulässig sind 250 Gäste. Bei Vorlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind Ausnahmen möglich.

  • Die Landesvorgabe sieht außerdem eine Sperrzeit in der Gastronomie von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

„Die zweite Welle und einen Lockdown können wir nur abwenden, wenn wir uns alle an die Regeln halten. Mehr denn je kommt es auf die Gemeinschaft und auf die Verantwortung jeder und jedes einzelnen an, sich und andere zu schützen“, unterstreicht Petra Broistedt. Als Dezernentin der Stadt Göttingen ist sie für das Gesundheitsamt zuständig und leitet zudem den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. „In diesen Zeiten sollte unabhängig von einer behördlichen Anordnung überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen – wie beispielsweise in Innenstadtbereichen - das Tragen einer Alltagsmaske selbstverständlich sein. Das ist ein geringer Aufwand für jede und jeden, aber eine effektive und solidarische Schutzmaßnahme, die allen zugutekommt.“

Die inzwischen berühmte AHA-Regel – also auf Abstand und Hygiene achten sowie eine Alltagsmaske tragen – gelte nach wie vor und müsse gerade jetzt in der kälteren Jahreszeit um das L für ausreichendes Lüften ergänzt werden, so Dezernentin Broistedt.

 

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