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24.10.2020

Interkommunale Finanzbeziehungen: Weiterleitungsquote der Schlüsselzuweisungen soll auf zehn Prozent gekürzt werden


Der Ausschuss für Entwicklung, Steuerung und Finanzen tagte am Mittwoch im Schützenhaus in Wulften

Der Ausschuss für Entwicklung, Steuerung und Finanzen der Samtgemeinde Hattorf diskutierte das Thema im Schützenhaus in Wulften.

...von Herma Niemann

Die interkommunalen Finanzbeziehungen in der Samtgemeinde Hattorf hatten in den vergangenen Monaten für kontroverse Diskussionen unter den Ratsleuten und sogar für Zerwürfnisse innerhalb der SPD-Fraktion gesorgt. Doch inzwischen hatten sich die Gemüter wieder beruhigt, wie man in der Sitzung für Entwicklung, Steuerung und Finanzen, die am Mittwoch im Schützenhaus in Wulften stattfand, feststellen konnte.

Topthema war die Neuordnung dieses samtgemeindeeigenen Finanzausgleichs, zu diesem Thema hatte im Frühsommer eine Klausurtagung unter der Moderation von Prof. Dr. Schubert (OptiConsult) stattgefunden, in der eine Berechnungstabelle auf Grundlage der Haushaltszahlen 2020 erstellt und an alle Ratsmitglieder zur Prüfung übermittelt wurde. Der Samtgemeindebürgermeister, Rolf Hellwig, fasste das, wie er sagte „sehr komplexe Thema“ noch einmal zusammen und erklärte den Ist-Zustand und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu (wir berichteten). „Es geht hierbei nur um die beiden Zahlungsströme: die Samtgemeindeumlage und die Weiterleitung der Schlüsselzuweisungen des Landes“, so Hellwig. Alle anderen Ströme, wie die Erstattung von Personalkosten, die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes oder oder Sportstätten für Vereins- und Schulsport seien ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Diskussion.

Aus Sicht der Verwaltung gebe es drei Voraussetzungen, die beachtet werden müssten. Zum einen sei dies die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und mit dem Landkreis Göttingen mit der Verpflichtung, für jede Kommune einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Zweitens hätten die samtgemeindeeigenen Finanzbeziehungen eine Ausgleichsfunktion, was bedeute, dass sich die Steuerkraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde dadurch annähern, aber nicht umkehren sollen. Und drittens sei zur Wahrung der Ausgleichsfunktion ein vollständiger Verzicht auf die Weiterleitung der Schlüsselzuweisungen grundsätzlich nicht zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung solle nach Prüfung dieser Alternativen das bisherige Modell beibehalten werden. Laut Beschlussvorlage könne jedoch zugunsten steuerkraftstarker Mitgliedsgemeinden die Weiterleitungsquote der Schlüsselzuweisungen auf zehn Prozent (von 100 Prozent) abgesenkt werden, um dadurch gleichzeitig die Samtgemeindeumlage reduzieren zu können. Bisher betrug die Weiterleistungsquote 20 Prozent von 87,7 Prozent, also effektiv 17,5 Prozent (die bisherigen 12,3 Prozent verblieben als Ersatz für die zwischenzeitlich weggefallene Investitionsbindung des Landes bei der Samtgemeinde). Die Bemessungsgrundlage für die Weiterleitung soll nun also der volle Betrag der Schlüsselzuweisungen des Landes sein. Die Berechnung der Weiterleitung erfolgt anhand der Fiktivrechnung des Landesmaßstabes aufgrund der Steuerkraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Die jährliche Vorab-Zahlung in Höhe von 20.000 Euro an die Gemeinde Elbingerode zum Ausgleichen des Haushaltes entfällt.

Der notwendige Finanzierungsbedarf der Samtgemeinde durch die Samtgemeindeumlage wird unter der Berücksichtigung der Weiterleitung von Schlüsselzuweisungen sowie der zum Ausgleich etwaiger Fehlbeträge von einzelnen Mitgliedsgemeinden notwendigen Mitteln ermittelt und angepasst. Über den Vorschlag der Verwaltung wurde mit fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen von Henning Eulert und Reiner Gropengießer (beide CDU) abgestimmt.

Ausschussmitglied Rudi Armbrecht (SPD) stellte die Frage, ab wann die Samtgemeinde wieder im Sinne des Zukunftsvertrages dauerhaft leistungsfähig sei. Darauf antworte Hellwig, dass man zwar herausragende Fortschritte gemacht habe, von einer dauernden Leistungsfähigkeit aber noch entfernt sei. Bedingungen für eine dauerhafte Leistungsfähigkeit seien die Rückführung der Fehlbeträge auf Null, ausgeglichene Haushalte und die Rückführung der Liquiditätskredite auf ein genehmigungsfreies Maß. In der Samtgemeinde liegen die Liquiditätskredite momentan bei rund einer Million Euro. Weiter berichtete Hellwig, dass die Gemeinde Hörden allein gesehen dauerhaft leistungsfähig sei, Wulften haben noch genehmigungspflichtige Liquiditätskredite habe. In Hörden sei ein Haushaltsausgleich möglich, was aber nicht dauerhaft gesichert sei und Elbingerode habe noch Fehlbeträge aus Zeiten des doppischen Haushaltes, die ohne fremde Hilfe nicht abbaubar seien.

Die Samtgemeinde habe in 2019 Fehlbeträge von rund 20.000 Euro (kommend von ursprünglich rund 7 Mio Euro), zwischen 1 und 1,4 Mio Euro Liquiditätskredite und Kassenkredite in Höhe von etwa 1 Mio Euro. „Die dauernde Leistungsfähigkeit ist aber gar nicht so weit weg“, so Hellwig. Im weiteren Verlauf sagte Reiner Gropengießer (CDU), dass die Samtgemeinde in 2019 ein Plus von 432.000 Euro erzielt habe. „Die Samtgemeinde sollte durchaus einen Teil in die Finanzbeziehungen stecken. Die Samtgemeinde tut nichts dazu“, so Gropengießer. „Der Gedanke ist absurd“, entgegnete Hellwig „die Samtgemeinde kann nichts dazu tun, weil sie nichts hat. Sie hat Erträge, aber kann sich nicht nur aus dem Mitgliedsgemeinden finanzieren. Und ein Überschuss kommt im Ergebnis auch den Mitgliedsgemeinden zugute, nämlich wenn Fehlbeträge abgebaut werden“. Der Grundgedanke einer Samtgemeinde sei, dass sie sich aus den Schlüsselzuweisungen und der Samtgemeindeumlage finanziere, so Hellwig.

Ihm sei schon bewusst, dass die Samtgemeinde keine Einnahmen habe, so wiederum Gropengießer, der jedoch betonte, dass man in der Samtgemeinde mit vielen Projekten hinterher hinke. Dies zu regulieren sei die „Königsdisziplin“ des Samtgemeinderates, betonte Hellwig, der investive Bereich habe jedoch keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt.

So intensiv wie in diesem Jahr habe noch nie über die interkommunalen Finanzbeziehungen gesprochen, so Hannelore Gropengießer (SPD). Und dennoch würde man merken, dass manche den Haushalt immer noch nicht begriffen hätten. „Mit dem Vorschlag der Verwaltung können wir leben, das können wir vertreten“, so Gropengießer. Harald Reinhardt (SPD ergänzte: „Die Samtgemeinde ist kein Geld fressendes Monster, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss, um anfallende Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten“. Die Samtgemeinde sei für die Unterhaltung der Feuerwehren und der Grundschulen verantwortlich. Bei den Feuerwehren sei man nicht auf dem schlechtesten Stand, aber in allen vier Mitgliedsgemeinden müsste etwas getan werden. „In der Samtgemeinde gilt der Faktor Ausgleich – stark hilft schwach“, so Reinhardt. Karin Wode (CDU) betonte, dass es viele Samtgemeinden gebe, diese aber nicht miteinander vergleichbar seien, aufgrund unterschiedlicher Modalitäten. „Wenn bei uns jetzt durch die Neuordnung jeder wieder ein Stück weit zufriedener ist, ist das schön. Wir gehen Schritte aufeinander zu und sorgen dafür, dass wir in der nächsten Zeit wieder besser miteinander klar kommen“, so Wode.

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