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05.10.2020

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat unbegründet


Kreistag weist Vorwürfe zurück

...LK Göttingen

Der Kreistag hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Bernhard Reuter als unbegründet zurückgewiesen. Sie war im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Landkreis Göttingen eingereicht worden. Das Thema stand ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung am gestrigen Mittwoch.

Nachdem der Kreistag den Landrat per Beschluss mit den Planungen für den Neubau einer zentral gelegenen FTZ beauftragt hatte, folgte später – im nicht öffentlichen Teil – folgerichtig die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Das Votum des Kreistags war einstimmig.

Der Beschwerdeführer hatte zunächst in Schreiben an das Innenministerium und die Presse und schließlich auch an die Kreisverwaltung Vorwürfe gegen den Landrat erhoben. So soll der Beschlussvorschlag zur Planung einer neuen FTZ gegen den Gebietsänderungsvertrag der Kreisfusion aus dem Jahr 2013 verstoßen, den ehrenamtlichen Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren behindern, deren Einsatzbereitschaft „total in Frage stellen“ und „völlig zerstören“. Mit seiner Unterschrift unter die Vorlage habe der Landrat seine Amtspflichten verletzt. Die rechtliche Prüfung widerlegte die Vorwürfe in allen Punkten.

Hinsichtlich der Regelungen im Gebietsänderungsvertrag wurde geprüft, ob sie aus heutiger Sicht noch einmal aufgenommen würden; dies wird angesichts feuerwehrtechnischer und gesetzlicher Anforderungen verneint. Zudem ergab die fachliche Beurteilung, dass die zentral gelegene, moderne FTZ das Ehrenamt entlasten und deutlich attraktiver machen soll. Schließlich wird festgestellt, dass sich die Beschlussvorlage für den Kreistag auf einen weiteren Planungsauftrag bezieht; diesem stimmte der Kreistag zu. Ein persönliches Fehlverhalten ist dem Landrat nicht vorzuwerfen.

 

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