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05.10.2020

Weitere Änderungen zur Bauleitplanung beschlossen

Vota des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Sport und Waldwirtschaft erfolgten einstimmig

...von Ralf Gießler

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Sport und Waldwirtschaft hatte bei seiner Sitzung zahlreiche Tagesordnungspunkte beschlossen (wir berichteten). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 "Hauptbahnhof Nord" in Osterode soll der Bereich zwischen der Lindenstraße und den Gleisanlagen bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Das Ziel begründet sich hier insbesondere darin, die Belange der dort ansässigen Gewerbebetriebe hinsichtlich einer Sicherstellung der Standort- und Produktionsbedingungen weiter zu gewährleisten. Entsprechend der jetzigen Situation ist die Zuwegung zu den im Geltungsbereich befindlichen Betrieben partiell nicht gesichert. Der Weg hat den Status eines Privatweges und ist somit keine Gemeindestraße. Ein bisher angenommenes Erschließungsrecht der Anlieger wird vom Wegeeigentümer bestritten.

Der fehlende Zugang zum Grundstück stellt für die betroffenen Anlieger eine wirtschaftlich existenzgefährdende Situation dar. Daraus generiert sich folglich eine erhebliche Abhängigkeit vom Wohlwollen bzw. von willkürlichen monetären Forderungen des Eigentümers der Wegeparzelle. Es ist daher von der Stadt Osterode beabsichtigt, im Bereich der bislang privaten Zuwegung, eine öffentliche Verkehrsfläche allgemeiner Zweckbestimmung festzusetzen, um den betroffenen Anliegern die Erschließung zu ermöglichen bzw. zu sichern.

Der aktuell verbindliche Bebauungsplan Nr. 1 "Apenkebreite" 1. Änderung wurde in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre rechtskräftig. Im Geltungsbereich stand früher das Osteroder Krankenhaus. Die Aufgabe der Nutzung als Krankenhausstandort erfolgte 2002. Seit 2010 ist das Areal eine Brachfläche. Nach langer erfolgloser Suche nach einem Investor wurde der Stadt Osterode im Sommer 2020 erstmals ein zukunftsweisendes integratives Planungskonzept vorgelegt. Der ortsansässige Investor beabsichtigt eine Teilfläche des Gebiets mit einem "Gesundheits-Campus" zu bebauen und mit vielfältigen Nutzungen zu versehen.

Dazu gehören ein Demenzdorf, Betreutes Wohnen sowie eine Seniorenresidenz mit Angeboten zur Pflege, Physiotherapie sowie einem Café. Außerdem ist die Einrichtung von Appartements für die Beschäftigten vorgesehen. Die bestehende Kindertagesstätte Fuchshalle ist dabei symbiotischer Bestandteil eines integrativen Planungskonzeptes. Die Senioreneinrichtung und die KiTa sollen zukünftig jeweils voneinander profitieren und zur besonderen Attraktivität des Standortes beitragen. Damit könne an diesem Ort ein für Osterode einzigartiges Konzept im Miteinander von Jung und Alt geschaffen werden.

Der B-Plan Nr. 4 "Nördlich des Fuchshaller Weges" (Pillersiedlung) wird zum dritten Mal geändert. Im Zuge der Planänderung Ende der 1990er Jahre wurde eine Fläche im Randbereich als Kinderspielplatz festgesetzt. Heute existiert in der Wohnsiedlung allerdings kein Handlungsbedarf mehr. Die Innenentwicklung solle zur Schaffung von neuen Bauplätzen für die Wohnbebauung vorrangig erfolgen. Die Überplanung dieses Bereichs zur Schaffung einer weiteren Wohnbaufläche wird mit dieser 3. Änderung umgesetzt. Der Gebietscharakter sowie das grundlegende Planungskonzept bleiben damit, auch im Zuge der erweiterten Bebaubarkeit, konsequent erhalten. Als Letztes wurde die Fläche Gemarkung Osterode am Harz, Flur 46, Flurstück 175/1, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Flurstück wird als Fußweg genutzt und dient der verkehrlichen Erschließung anliegender Grundstücke. Die besprochenen Tagesordnungspunkte sind einstimmig vom Ausschuss verabschiedet worden.

 

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