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02.10.2020

Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Sport und Waldwirtschaft tagte


Bebauungsplanänderung für den neuen Feuerwehrstandort in Förste

U.a. wurden zahlreiche Änderungen zu Bauleitplanungen besprochen und beschlossen

...von Ralf Gießler

In der 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Sport und Waldwirtschaft wurde zunächst der Tagesordnungspunkt 5 - Beschluss über die Verkehrsführung an der neuen Kindertagesstätte Röddenberg - einstimmig gestrichen. Die Genehmigung des Protokolls über die vorherige Sitzung des Ausschusses am 18. Juni ist bei einer Enthaltung angenommen worden.

Der Bebauungsplan Nr. 14 "Gewerbegebiet Eisdorfer Straße" in Förste wurde vor mehr als 20 Jahren rechtskräftig. Mit seiner Aufstellung bestand seinerzeit das Ziel in der Entwicklung von Gewerbeflächen am nördlichen Siedlungsrand Förstes. Mit der Ausweisung der Fläche war eine Aussiedlung der in der Förster Ortsinnenlage ansässigen Betriebe beabsichtigt. Seit der Aufstellung des B-Plans wurde bisher nur ein gewerbliches Vorhaben im Geltungsbereich realisiert. Vor dem Hintergrund der geringen Nachfrage ist derzeit keine weitere Flächenentwicklung zu erwarten.

Der gegenwärtige Entwicklungsbedarf im Bereich Förste/Nienstedt fokussiert sich insbesondere auf die Sicherung, Optimierung und Erneuerung der kommunalen Infrastruktur. Dazu gehört besonders auch die Sicherstellung/Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwache, da der bestehende Standort nicht mehr die heutigen baulichen Anforderungen an eine Einrichtung des Zivil- und Katastrophenschutzes erfüllt. Die Entwicklung eines neuen Feuerwehrstandortes sei daher zwingend erforderlich. Rechtlich werde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Rahmen der 1. Änderung die Art der baulichen Nutzung angepasst.

Dazu wird im nordöstlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" festgesetzt. Die westlichen Flächen bleiben als Gewerbeflächen. Damit wird dort weiterhin eine gewerbliche Entwicklung ermöglicht.

Der Bebauungsplan Nr. 2 "Auf dem Pfingstanger", der seit 1966 rechtsverbindlich ist, wird nach den heutigen planerischen Vorstellungen an eine bodenschonende, siedlungs- und klimagerechte Weiterentwicklung des Ortsteils nicht mehr gerecht. Vor dem Hintergrund der aktuell verfolgten Schaffung von neuen Wohnbauflächen, innerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur Förstes, bietet sich mit der Abkehr von der bisherigen Nutzungskonzeption ein erhebliches Potenzial zur Nachverdichtung. Die Stadt Osterode am Harz beabsichtigt eine Überplanung des Areals und die damit einhergehende Schaffung von Wohnbauland. Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 21 "Neue Reihe" wird ein Teilbereich des ursprünglichen Plans Nr. 2 "Auf dem Pfingstanger" überplant.

Der Bebauungsplan Nr. 7 "Im Kampe" befasst sich ebenfalls mit Förste. Mit seiner Aufstellung Ende 1997 wurde die weitere Entwicklung von Wohnbauflächen beabsichtigt. Zweimal wurde bereits 2008 und 2014 der Bebauungsplan geändert. Im Rahmen des Beschlusses vom 24. Juni 2014 für die 2. Änderung sollte u.a. die bestehende Spielplatzfläche mit einer Wohnbaufläche getauscht werden. In der nun geänderten Entwurfsfassung soll der planerische Gedanke der 2. Änderung, jedoch partiell sowie in angepasster Form erneut aufgegriffen werden. Die Überplanung bezogen auf den Spielplatz entfällt.

Im Bereich der privaten Grünfläche sollen weiterhin neue Wohnbauflächen ermöglicht werden. Mit der in dieser 2. Änderung umzusetzenden, gezielten städtebaulichen Entwicklung von Brachfläche und Baulücken innerhalb von Förste wird den Grundsätzen des allgemeinen Städtebaurechts angemessen begegnet. Die vorliegende Planung generiert explizit weitere Wohnbauflächen im Innenbereich der bestehenden baulichen Strukturen. Eine weitere räumliche Expansion des Siedlungskörpers des Ortsteils Förste erfolgt demnach nicht. Alle drei Bauleitplanungen, die Förste betreffen, wurden einstimmig beschlossen.

 

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