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25.09.2020

Ehrenmal in Bad Grund soll verlegt werden


Das Ehrenmal in Bad Grund liegt auf einem Hang am ehemaligen alten Friedhof

Jetziger Standort am Hang erwies sich seit Jahren als ungünstig

...von Herma Niemann

Schon seit Jahren ist die Sanierung des Ehrenmals in Bad Grund ein Thema im Ort und in der Bevölkerung. Das Ehrenmal, das einmal im Jahr zum Volkstrauertag besucht wird, liegt an einer ungünstigen Stelle, nämlich am alten Friedhof am Hang gelegen, oberhalb der St. Antonius-Kirche.

Den Gottesdienst würden die Menschen zum Volkstrauertag noch besuchen, aber für viele, besonders auch ältere Menschen sei der Weg nach dort oben inzwischen ziemlich beschwerlich geworden, wie Peter Schwinger (CDU) im Betriebsausschuss erklärte und einen Antrag auf Verlegung stellte. Der Ortsrat von Bad Grund habe nach einer erforderlichen Sanierung der Ehrentafeln auch der Verlegung zugestimmt. Aufgrund der Verlegung des Ehrenmals in Willensen auf den dortigen Friedhof (wir berichteten) habe Schwinger das für Bad Grund auch vorgeschlagen. „Ehrenmale sollen nicht nur an die Gefallenen beider Weltkriege erinnern, sondern auch an die Toten durch Kriege und Gewalt in der Welt.

Vor allem sollen sie jedoch der Ermahnung zum Frieden dienen“, so Schwinger. Ein geeigneter Platz sei auf dem Bad Grunder Friedhof in der Nähe der Kapelle. In Willensen sei die Verlegung des Ehrenmals durch Arbeitsleistung der Bürger und durch Spenden erreicht worden. In Bad Grund sei der Aufwand sicher höher und sollte durch die Gemeinde geleistet werden. Insbesondere, da die zehn Tafeln dringend einer Sanierung bedürfen. Für das Vorhaben könnten auch Spenden eingeworben werden. Um den ersten Anstoß dazu zu liefern, übergab Schwinger vor Ort eine Spende in Höhe von 300 Euro, in der Hoffnung auf Nachahmer und weitere Sponsoren, wie Vereine, Parteien, Kirche, Firmen und Privatpersonen. Der Betriebsausschuss stimmte der Verlegung des Ehrenmals auf den Friedhof zu. Alle weiteren Details bedürfen der gesonderten Klärung.

Wie der Betriebsleiter Uwe Schiller berichtete, seien die Tätigkeiten der Ver- und Entsorgungsbetriebe durch die Corona-Krise nicht unerheblich behindert worden. Auch die Kontakte zu den Ingenieursbüros und das dortige Arbeiten im Home-Office mit wöchentlich wechselnder Belegschaft habe dazu geführt, dass Arbeiten liegen blieben beziehungsweise nicht mit dem gewohnten Zeitaufwand erledigt werden konnten. Weiter berichtete der Betriebsleiter, dass mit der Erneuerung der Trinkwasser-Hauptleitung „Unterdorf“, beginnend beim Feuerwehrhaus bis zur Einmündung „Lindenweg“, Anfang Oktober begonnen werde und zum Jahresende fertig gestellt sein soll. Zur Erweiterung der Beete der Klärschlammvererdungsanlage (KSV) zwischen der Kreisstraße 431 und der bestehenden KSV sagte Schiller, dass voraussichtlich die Variante zwei in Betracht käme, da ein Mindestabstand von 20 Metern zur Kreisstraße gewährleistet sein müsse. Zwischen den geplanten Becken und der Kreisstraße ist die verbleibende Ackerfläche als sogenannte Sukzessionsfläche vorzusehen.

Inwieweit die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, soll eine zu beauftragende Habitatprüfung ergeben. Des Weiteren berichtete Uwe Schiller, dass ein Mitarbeiter angekündigt habe, spätestens 2025 in den Ruhestand zu gehen. Um hier rechtzeitig die Lücke zu schließen, werde die Gemeinde Bad Grund noch in diesem Jahr eine Lehrstelle zum „Ver- und Entsorger“ mit dem Ausbildungsbeginn 2021 ausschreiben. Zum Thema Trinkwasser sagte der Kämmerer Volker Höfert, dass bei der Landeskartellbehörde die Wasserpreise von Niedersachsen einsehbar seien.

Die Liste zeige eine gute Übersicht, beinhalte aber keine Unterschiede der einzelnen 202 Kommunen, wie die Struktur, die demografische Entwicklung, die Bevölkerungsdichte oder ob man sich in Harz oder in der Heide befände, wie Höfert sagte. Zudem sei darin auch nicht erfasst, ob eine Kommune Bezieher oder Verteiler sei. Dennoch biete sie einen guten Überblick. Die Gemeinde Bad Grund stehe aufgrund des relativ hohen Wasserpreises relativ weit oben auf Platz 19, wobei man mit Nachbargemeinden recht nah beieinander liege. Die Übersicht ist einsehbar unter www.mw.niedersachsen.de/Wasserkartellrecht.de.

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