Regionales / SG Hattorf / Hörden

05.09.2020

Ausschuss empfiehlt Bodentrampolin


Im kommenden Frühjahr soll ein Bodentrampolin auf der linken Seite des Spielplatzes „Im Bodden“ aufgebaut werden

Das neue Spielgerät soll auf dem Hördener Spielplatz „Im Bodden“ im Frühjahr errichtet werden

...von Herma Niemann

Schon seit einigen Jahren liegen die Trampoline für den eigenen Garten voll im Trend. Auf öffentlichen Spielplätzen sind sie eher seltener anzutreffen. Aber das soll sich in Hörden nun ändern. Wenn es nach den Mitgliedern des Ausschusses für Dorfentwicklung, Bauen und Finanzen, der am vergangenen Mittwoch tagte, geht, wird im Frühjahr des kommenden Jahres ein Bodentrampolin den Spielplatz „Im Bodden“ bereichern.

Mehrheitlich stimmten die Ausschussmitglieder für die kleinere Variante mit der Sprungfläche 175 x 150 Zentimeter. In der Sitzung hatte Harald Reinhardt (SPD) für das größere Modell plädiert, damit die darauf springenden Kinder mehr Freiraum haben. Andere Mitglieder befürworteten die kleinere Sprungfläche, weil mehr hüpfende Kinder auf einer größeren Fläche eventuell auch die Verletzungsgefahr erhöhen würden. Hierzu sagte der Bauamtsleiter Matthias Franziskowski, dass Spielplätze grundsätzlich nur für Kinder bis zwölf Jahren zugelassen seien. „Man erreicht mit einem Bodentrampolin auch nicht die Sprungkraft wie mit einem federaufgehangenem privaten Trampolin im Garten“.

Die Kostenschätzung liegt bei rund 3.000 Euro zuzüglich der Bagger- und Bauhofleistung. Die Kosten wird die Gemeinde Hörden tragen. Bei der Ausschreibung soll der wirtschaftlich günstigste Anbieter bevorzugt werden. Das Bodentrampolin soll hinter dem Eingang von der Straße „Im Bodden“ kommend links aufgebaut werden. Dazu passend, berichtete Franziskowsi, dass die routinemäßige Kontrolle der Spielplätze keine gravierenden, sondern nur leichte Mängel ergeben habe, die nach und nach beseitigt werden.

Weiter berichtete der Bauamtsleiter, dass der Landkreis Göttingen ein Förderprogramm zum Erhalt der Insektenvielfalt anbiete. Der Antrag sei mit einer Beschreibung und Dauer des Projektes recht unkompliziert. Der Förderansatz betrage 50 Prozent. Momentan sei jedoch die Frage noch offen, ob sich dieses Förderprogramm nur auf die Außenbereiche einer Kommune oder auch auf die innerörtliche Ortslage von Kommunenflächen beziehe. Die Fördersummer betrage maximal 100.000 Euro. Was die Ausschreibung für die Unternehmen zu der Straßenunterhaltung anginge, sei das Ergebnis etwas höher als die Kostenberechnung ausgefallen. Dafür habe man aber nun eine Einzelausschreibung, die die Maßnahmenfertigstellung mit einem Stichtag gewährleiste. Die einzelnen Maßnahmen, wie etwa „Am Edelhof“ oder in der Schulstraße, werden durch ein Bauunternehmen aus der Samtgemeinde Hattorf durchgeführt. Des Weiteren habe die Samtgemeinde einen Antrag auf eine Verlängerung um zwei Jahre der Förderperiode der Dorferneuerung beim Amt für regionale Landesentwicklung gestellt. Dabei wies Franziskowski darauf hin, dass wegen der Corona-Krise der diesjährige Stichtag zur Antragstellung um vier Wochen verlängert wurde, vom 15. September auf den 15. Oktober. Außerdem sei ein positiver Zuwendungsbescheid für den Edelmannsberg mit einem Förderansatz von 75 Prozent eingetroffen. Das Amt für regionale Landesentwicklung berücksichtigte keine Folgekosten der Maßnahme, sodass man von einem verminderten Ansatz von 18.000 Euro ausging, Die Förderung beträgt 13.100 Euro, die Sanierung muss bis Anfang Juni des kommenden Jahres umgesetzt sein.

 

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