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04.09.2020

Streitfälle ohne Gericht schlichten – Wahl von Schiedspersonen


...Stadt Osterode am Harz

Oft sind es kleinere Streitigkeiten, die vor Gerichten ausgetragen werden: Mal geht es um einen Baum am Grundstückszaun oder überhängende Äste, mal um aufgestellte Behauptungen oder anderes mehr. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist das Zerwürfnis meist perfekt, die Kosten im Verhältnis zum Wert der Sache ziemlich hoch.

Hier kann oft ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau helfen. Ein Verfahren vor einer solchen Schiedsperson kann dazu beitragen, dass die Streithähne künftig wieder gut miteinander auskommen. „Das ist eine interessante Aufgabe, die unter anderem Fingerspitzengefühl erfordert“, so Karl-Heinz Löwe, zuständiger Fachdienstleiter im Osteroder Rathaus und ergänzt: „Einer speziellen Vor- oder Ausbildung bedarf es nicht. Allerdings – gesunden Menschenverstand und etwas Geduld mit Menschen sollten Bewerberinnen oder Bewerber schon mitbringen.“

Schiedsleute werden für die Dauer von fünf Jahren von Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Zurzeit schreibt die Stadt Osterode am Harz ihre zwei Schiedsamtsbezirke neu aus. Davon gibt es in der Sösestadt zwei:

Den ersten bilden die Kernstadt und die Ortschaften Lasfelde, Petershütte und Katzenstein sowie Freiheit, Lerbach, Riefensbeek-Kamschlacken und Düna.

Der zweite umfasst alle anderen Teile des Osteroder Stadtgebietes. Sie sollen jeweils mit einer Schiedsperson und einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin besetzt werden.

Wer Interesse an dieser vielschichtigen Aufgabe hat, sollte sich beim Leiter des Bürgerservice, Marcus Burghardt, Tel. 05522 – 318-257, melden.

Zu den Voraussetzungen gehört allerdings, dass man das 30. Lebensjahr vollendet haben muss – denn eine gewisse Lebenserfahrung muss schon sein, so Löwe. Außerdem sollte man im Schiedsbezirk, für den die Bewerbung bzw. für den die Wahl durch den Rat erfolgt, wohnen.

 

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