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21.08.2020

Ist eine „örtliche Gemeinschaft“ mit Walkenried tatsächlich gegeben?


v.l.: Sabine Bode, Josef Riedel und Julia Wiegand nach der Übergabe der Antragsunterlagen vor dem Rathaus.

Engagierte Bürger beantragen erneut ein Bürgerbegehren in Bad Lauterberg.

...Bernd Jackisch (kommissarischer Pressesprecher)

Bad Lauterberg. "Über eine Fusion sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Lauterberg selbst entscheiden und nicht der Stadtrat", unter diesem Leitsatz reichte am Dienstagnachmittag Sabine Bode, Julia Wiegand und Josef Riedel bei der Stadt Bad Lauterberg die Unterlagen für ein Bürgerbegehren gemäß § 32 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein.

Die drei Bad Lauterberger Antragsunterzeichner, die der allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters, Frau Angelika Tebbe, die Unterlagen übergaben, beantragen auch vorab, dass die Zulässigkeit des Begehrens vom Verwaltungsausschuss geprüft wird.

Bei der Fragestellung „Lehnen Sie die Fusion der Stadt Bad Lauterberg mit der Gemeinde Walkenried ab?“ haben die Antragsteller sinngemäßden geprüften Wortlaut aus dem ersten Bürgerbegehren übernommen. Sie erkennen an, dass an die Fragestellung hohe gesetzliche Anforderungen gestellt werden. Dennoch hätte der bereits terminierte Bürgerentscheid nicht einfach von der Verwaltung als „obsolet“ erklärten werden dürfen. Das hätte in dem Gremium geschehen müssen, in dem die Durchführung und der Termin für den Bürgerentscheid auch beschlossen wurde. Eine Wahl, denn das ist ja ein Bürgerentscheid in besonderer Weise auch, die sollte nicht einfach mit einem simplen Anschreiben für überflüssig erklärt und gestrichen werden.

Begründet wird der neue Antrag, dass derzeit die Kommunen Walkenried und Bad Lauterberg, trotz Beendigung der vormals angestrebten "Dreierfusion", zurzeit über eine eventuelle Fusion hin zu einer Einheitsgemeinde beraten. Dies geschieht nach Ansicht der Antragsteller ohne Legitimation durch den Rat der Stadt Bad Lauterberg. An dieser Stelle beruft sich die Verwaltungsspitze auf den Ratsbeschluss zur Dreierfusion. Das ist nach Ansicht der Antragsteller aber schwammig und nicht eindeutig.

Zudem sehen die Antragsteller wie schon bei der Dreierfusion, auch bei der jetzt angestrebten Zweierfusion keine „positiven Auswirkungen“ für Bad Lauterberg. Dafür, so ist in dem Antrag formuliert, geht unser ideelles Zusammengehörigkeitsgefühl mit unserer Stadt Bad Lauterberg und seinen Ortsteilen weiter verloren. Eine Bürgerbeteiligung, insbesondere der Ortsteile und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme in der neuen Einheitsgemeinde wird deutlich schwieriger sein. Schon jetzt fühlen sich Osterhagen, Bartolfelde und Barbis abgehängt. Da im Falle dieser Zweierfusion schon jetzt wieder die Einführung von Ortsräten für Bartolfelde, Osterhagen und Barbis in Frage gestellt wird, obwohl es dafür einen Beschluss in Bad Lauterberg gibt, ist das für das Antragstrio absolut inakzeptabel.

Das überhaupt das wichtige Kriterium einer „örtlichen Gemeinschaft“ mit Walkenried gegeben oder sich unter der ja schon vorhandenen Unzufriedenheit mit Blick auf die Ortsteile überhaupt so schnell erreichen lässt, daran haben die Antragsteller auch so ihre Zweifel.

Durch eine Fusion mit Walkenried, so die drei Antragsteller weiter, wird befürchtet, dass auf die Bürger unter anderem folgende Einschränkungen der gewohnten Lebensqualität hinzukommen können: längere Behördenwege und Genehmigungsverfahren, Schwächung der lokalen Identität, wohnortnahe Versorgung mit Schulen und Kindertagesstätten nur noch bezogen auf die gesamte neue weitauseinander liegende Großgemeinde, keine Verbundenheit als Ortsgemeinschaft, keine zu erwartenden positiven Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt und deshalb Wegzug von jungen Familien, Kostenungewissheit bei Straßenausbaugebühren und der Abwasserwirtschaft, außerdem sind höhere Steuer- und Hebesätze zu erwarten.

Bei der letzten Kommunalwahl im September 2016 wurden in Bad Lauterberg 9.343 Wahlberechtigte gezählt. Demnach müssten für ein erfolgreiches Bürgerbegehren mithin mindestens 934 Unterschriften gesammelt werden. Damit wäre ein Bürgerentscheid erreicht und „Über eine Fusion sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Lauterberg selbst entscheiden!“, würde diesmal sicher nicht mehr von einem Verwaltungsbeamten als überflüssig erklärt werden können.

 

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