10.07.2020

Unterstützung für Solo-Selbstständige und gemeinnützige Organisationen


Kreistag beschließt Corona-Budget mit 80.000 Euro

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen unterstützt gemeinnützige Organisationen und Solo-Selbstständige, beispielsweise freischaffende Künstlerinnen und Künstler, während der Corona-Pandemie. Sie werden mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro gefördert. Damit werden Einnahmeverluste, die seit März durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens entstanden sind, zu einem Teil ersetzt. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 80.000 Euro. Der Kreistag hat dem entsprechenden Antrag in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich zugestimmt.

Das Corona-Budget wird beim Landkreis Göttingen durch das Referat Demografie und Sozialplanung betreut. Gemeinnützige Organisationen und Solo-Selbstständige beantragen die Förderung per Antragsformular; es steht auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.landkreisgoettingen.de/aktuellesdemografie. Notwendig ist insbesondere eine schriftliche Darstellung der Notlage mit einer Übersicht der ausgefallenen Aufträge.

Sinnvoll ist eine vorherige Beratung. Das Referat Demografie und Sozialplanung ist erreichbar unter Telefon 0551 525-2970 oder per E-Mail an Corona-Budget@landkreisgoettingen.de. Für Hinweise und Tipps steht zudem die Corona-Hotline wirtschaftliche Notfälle des Landkreises zur Verfügung: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Telefon 0551 525-3001 oder E-Mail Corona-Hilfen@landkreisgoettingen.de.

 

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