Kultur

10.07.2020

Keine Kulturveranstaltungen in der Stadthalle bis Jahresende


(v/cb)  „Bis Ende des Jahres werden keine öffentlichen Kulturveranstaltungen in der Stadthalle Osterode stattfinden“, gaben Bürgermeister Jens Augat und WIBO Geschäftsführer Henrique Woyke Pereira am vergangen Dienstag gegenüber der Presse bekannt. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, doch in Abstimmung mit der Stadthallenleitung habe man sich dazu entschlossen. Die Beweggründe liegen vor allem im Schutz der Menschen, die sich als Besucher, Künstler, Veranstalter und Mitarbeiter in der Stadthalle treffen.



So schwer es auch gefallen sei diese Entscheidung zu treffen, so schaffe dies auch eine gewisse Planungssicherheit für alle Beteiligten, betonten alle Anwesenden und erläutern Nachfolgend die Beweggründe und das weitere vorgehen:

In den vergangenen Wochen sind sehr viele Fragen und Sorgen an die Stadthallenmitarbeiter herangetragen worden, die sehr ernst genommen werden und maßgeblich mit zur vorgetragenen Entscheidung geführt haben. Die Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Infektionszahlen haben gezeigt, dass vor allem die Abstandsregelungen den entscheidenden Erfolg zur Eindämmung der Verbreitung des Virus beitragen. Nur so können Infektionsketten unterbrochen und dadurch die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,50 m ist eine Durchführung öffentlicher Kulturveranstaltungen auf Grund der räumlichen Gegebenheiten in der Stadthalle Osterode nicht wie geplant möglich.

Durch die schon jetzt getroffene Entscheidung, keine kulturellen Veranstaltungen mehr vor dem 01.01.2021 durchzuführen, ist es gelungen, mit nahezu 95 % der Vertragspartner gute Lösungen in Form von Ersatzterminen zu finden. Die Stadthalle Osterode genießt bei Besuchern wie Künstlern einen hervorragenden Ruf - auch weit über die Landesgrenzen hinaus -, der sich vor allem durch die sehr hohe Serviceorientierung auszeichnet. Gerade in der Krise steht es auch im Vordergrund, diesen aufrechtzuerhalten.

Auch die Kunden freuen sich über die neu gewonnene Sicherheit und klare Regelung - die Stadthalle reagiert stets mit Kulanz im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eingehende Kundenanfragen und unterstreicht damit die hohe Serviceorientierung.

"Keine öffentlichen kulturellen Veranstaltungen" heißt jedoch nicht, dass die Stadthalle komplett geschlossen ist. Aufgrund ihrer Größe, der Anordnung der Räumlichkeiten sowie den technischen Voraussetzungen und dem professionellen Know-how des Stadthallenpersonals finden inzwischen zahlreiche Veranstaltungen von Unternehmen, Vereinen oder politischen Gremien statt, bei denen andernorts die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, oder die die Möglichkeit von Livestreams nutzen möchten.

Informationen Ticketing

Am 15.05.2020 wurde die Gutscheinregelung der Bundesregierung beschlossen. Sie sieht im Falle von abgesagten und verlegten Veranstaltungen vor, dass Veranstalter die Möglichkeit haben, den Ticketbetrag entweder zu erstatten oder dem Ticketkunden einen Gutschein über den ursprünglichen Betrag auszustellen. Die Stadthalle hat diese gesetzliche Gutscheinregelung inzwischen auch in ihrem Ticketsystem integriert. Die wichtigsten Details zum Covid-19-Gutschein:

  • Die Gutscheinlösung darf laut Gesetz für alle Veranstaltungen angewendet werden, die aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt oder verlegt wurden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ticketbuchung vor dem 08.03.2020 erfolgte. Für alle Buchungen ab einschließlich 08.03.2020 gilt die Gutscheinregelung nicht.

  • Es ist gesetzlich geregelt, dass der Gutschein den vollen Wert des ursprünglich verkauften Tickets haben muss, inklusive aller Ticketgebühren.

  • Bei Umwandlung einer Ticketbuchung in einen Covid-19-Gutschein kann die Theaterkasse der Stadthalle Osterode - als VVK-Stelle - den Gutschein als PDF erstellen und per E-Mail versenden oder wie gewohnt auf einem Ticketrohling ausdrucken.

  • Beim Covid-19-Gutschein handelt es sich um einen veranstaltergebundenen Gutschein. Der Name des Veranstalters sowie die Möglichkeiten zur Einlösung des Gutscheins sind auf dem Covid-19-Gutschein hinterlegt. Die Einlösung in der Stadthalle Osterode oder in einer anderen externen Vorverkaufsstelle ist nicht möglich, sondern nur über die Homepage des Veranstalters und ggf. über den Veranstalter direkt. In Einzelfällen ist die Stadthalle Osterode selbst Veranstalter und auch als dieser auf dem Ticket und dem Gutschein vermerkt. Nur in diesem Fall kann die Einlösung des Gutscheins über die Theaterkasse der Stadthalle erfolgen.

  • Eine Erstattung des Gutscheinwertes ist erst nach dem 31.12.2021 möglich.

  • Außerdem kann der Gutscheininhaber die Auszahlung des Gutscheinwertes fordern, wenn der Verweis auf den Gutschein angesichts persönlicher Lebensumstände für ihn unzumutbar ist. Um einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen, halten wir für die Kunden ein Kontaktformular bereit.


Theaterabonnement Saison 2020/21

Erstmalig wird die geplante Spielzeit auf insgesamt vier Theaterstücke verkürzt und beginnt voraussichtlich am Sonntag, dem 24.01.2021, mit der Brass Band Berlin. Der Gesamtpreis des Theaterabonnements wird selbstverständlich angepasst.
Erfreulicherweise können die entfallenen Theaterstücke aus der vorherigen Saison zu folgenden Terminen nachgeholt werden:

Golden Girls  -  Ersatztermin: 24.07.2021 (ursprünglicher Termin: 22.04.2020)

Vater  -  Ersatztermin: 10.03.2021 (ursprünglicher Termin: 18.03.2020)

Zu diesen Aufführungen ist der Saisonausweis 2019/20 am Einlass vorzulegen. Es gelten die dort vermerkten Platznummern.

Damit sich die Abonnenten in Ruhe über eine Fortsetzung ihres Theater-Abos entscheiden können, wird die Kündigungsfrist bis zum 31.10.2020 verlängert. Auch eine bereits eingereichte Kündigung kann innerhalb dieser Frist zurückgezogen werden. Erst danach erfolgen die Neuvergabe des Abonnements sowie der Versand der Abonnementausweise und Rechnungen.

Auf www.osterode-stadthalle.de finden Sie zudem eine Übersicht aller verschobenen oder abgesagten Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Aktuelle Erreichbarkeit bis zur Sommerpause (24.07.2020)
ausschließlich telefonisch unter Tel. 05522-9168010:
Mo | Mi | Fr   09:00-12:00 Uhr
Mo   15:00-18:00 Uhr

Sommerpause:
27.07.2020 - 21.08.2020

Öffnungszeiten ab dem 24.08.2020:
Telefonischer Service:
Mo | Mi | Fr   09:00-12:00 Uhr
Mo   15:00-18:00 Uhr

Theaterkasse:
Mo    09:00-12:00 Uhr
Do   15:00-18:00 Uhr


Bürgermeister Jens Augat

WIBO-Geschäftsführer Henrique F. Woyke Pereira

Michael Stein konnte bekannt geben, das bereits mit den meisten Vertragspartner gute Lösungen in Form von Ersatzterminen gefunden werden konnte.

Corina Borgmeyer und das Stadthallenteam beraten und unterstützt gerne bei Fragen zur Gutscheinregelung beim Ticketing

 

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