20.06.2020

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen wird verlängert


...Stadt Göttingen

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis verlängert die Pflicht, dass jede Person während des Schulbetriebs auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Die Pflicht gilt nun bis einschließlich Dienstag, 30. Juni 2020.

Grund ist das jüngste Infektionsgeschehen; eine etwaige weitere Verbreitung des Virus aufgrund von Kontakten vor der Quarantäne soll damit verringert werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 36 der Stadt Göttingen veröffentlicht.

 

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