Regionales / Gem. Bad Grund / Bad Grund

12.06.2020

Krippengebühren werden rückwirkend erstattet


Pastor Thomas Waubke erklärt den Antrag der Kirchengemeinde auf Aufstockung der Krippenplätze von zehn auf 13 Kleinkinder

Eltern von Krippenkinder werden von April bis Ende Juni vom Beitrag befreit/In Badenhausen sollen die Krippenplätze aufgestockt werden.

von Herma Niemann

Windhausen. Zur Eindämmung der Corona-Pamdemie wurden die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Grund ab dem 16. März für den Regelbetrieb geschlossen. In dieser Zeit fand für Kinder von Beschäftigen in sogenannten systemrelevanten Berufen eine Notbetreuung statt. Bedingt durch die reduzierte Betreuungskapazität konnten und können deshalb zahlreiche Krippenkinder nicht betreut werden.

In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde (DRK Kreisverband Osterode, Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Badenhausen und die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Eisdorf) und der Verwaltung habe man sich deswegen darauf geeinigt, die Krippenbeiträge für die nicht erfüllte Betreuungsleistung rückwirkend ab dem 1. April bis zum 30. Juni auszusetzen. Das berichtete der Fachbereichsleiter Familie und Soziales, Stephan Mantel, auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kindergarten.

Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Wochen in die gleiche Richtung gehende Entscheidungen getroffen. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, wie zum Beispiel der Samtgemeinde Hattorf, werden jedoch Beiträge erhoben von Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung untergebracht hatten. In diesen Fällen verlangen die Träger der Kindertagesstätten die Beiträge in Abhängigkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Wie Mantel weiter berichtete, hat das Niedersächsische Kultusministerium in Aussicht gestellt, dass ab dem 22. Juni die Kindertagesstätten mit eingeschränkter Betreuung wieder eröffnet werden. Demzufolge sei aus derzeitiger Sicht anzunehmen, dass ab Juli auch wieder Beiträge zu veranlagen seien, so Mantel. Laut Haushaltsplanung der Träger fallen in 2020 Krippenbeiträge einschließlich der wirtschaftlichen Jugendhilfe in Höhe von 89.600 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 7.500 Euro pro Monat an. Der verzichtsbedingte Gesamtausfall könne zur Zeit nicht genau beziffert werden, da die Höhe der gegenzurechnenden Beiträge für die Notbetreuung noch nicht eingeschätzt werden könne.

Die drei Träger der Kindertagesstätten seien gebeten worden, Anfang Juli eine Zwischenbilanz zu ziehen. Der Ausschuss stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage. Auf der Tagesordnung standen auch die Jahresabschlüsse der Träger der fünf Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Grund für das Haushaltsjahr 2019. Hierzu erklärte Mantel, dass die Verwaltung bereits im dritten Quartal 2019 einen Zwischenstand bei den Trägern abgefragt habe. „Zu der Zeit war schon abzusehen, dass der ursprüngliche Betrag nicht ausreichen wird“. Geplant wurde mit einem Zuschuss der Gemeinde von 926.700 Euro.

Mit Stand vom 28. Mai 2020 in dem Jahr 2019 jedoch ein weiteres Defizit in Höhe von rund 44.679 Euro entstanden. Zur Deckung dieses Defizits wird im Budget Kindergarten ein Betrag von 26.055 Euro als überplanmäßiger Aufwand bereitgestellt. Die Deckung ist durch Einsparungen im Budget Jugend, Sport und Schule in Höhe von 3.000 Euro, im Budget Soziale Sicherung in Höhe von 12.500 Euro sowie im Budget Straßenreinigung (Winterdienst) in Höhe von 10.555 Euro sichergestellt.

Ebenso berichtete der Pastor Thomas Waubke aus Badenhausen über den Antrag der Kirchengemeinde zur Aufstockung der Krippenplätze. Im Zuge des geplanten Anbaus der Krippe an den Kindergarten, sei man ab Oktober provisorisch im alten Rathaus untergebracht. Dort seien die Räumlichkeiten größer, sodass man mehr Krippenkinder aufnehmen könne. Bei rund 41 Quadratmetern könne man 13 anstatt bisher zehn Krippenkinder betreuen, so Waubke. Damit käme man auch den Nachfragen der Eltern entgegen. „Charmant daran ist auch, dass ab dem elften Kind eine dritte Betreuungskraft vom Landkreis bezuschusst wird“. Der Anteil der Gemeinde betrage rund 13.000 Euro pro Jahr. Mantel ergänzte, dass man für diese drei zusätzlichen Plätze mit Einnahmen von rund 2.500 Euro rechnen könne. Dieser Antrag soll um die benötigten Zahlen ergänzt und dem Verwaltungsausschuss sowie dem Rat der Gemeinde vorgelegt werden. Zuvor soll der Antrag in den Fraktionen besprochen werden.

Die folgenden Bilder können Sie vergrößern, wenn Sie ein Eseltreiber-Abo haben:


Obwohl die Mitglieder des Ausschusses und auch die anwesenden Einwohner beim Sitzen im Saal des Rathauses in Windhausen einen Abstand von mindestens anderthalb Meter einhalten konnten, war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

 

Anzeige