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11.06.2020

Hellwig: Aufstauen des Dorfbaches ist verboten


Das Aufstauen des Wassers im Dorfbach und die anschließende Wasserentnahme per Pumpe ist nicht erlaubt

Der Rat von Elbingerode tagte in der Sporthalle / Der Kindergarten war hauptsächliches Thema

...von Herma Niemann

Nicht nur die Felder, sondern auch die Gärten sind momentan sehr trocken, und da konnten auch die kürzlichen Regenschauer nicht viel dran ändern. Wohnt man direkt an einem Bach, scheint die Lösung nahe: das Bachwasser aufstauen, eine Pumpe zu Hand nehmen und so das Wasser für den eigenen Garten entnehmen, ob für die eigenen Pflanzen, Teiche oder Pools.

Durch massive Wasserentnahmen wird jedoch der ökologische Zustand des betroffenen Gewässers gefährdet. In der jüngsten Sitzung des Rates in Elbingerode wies der Gemeindedirektor, Rolf Hellwig, darauf hin, dass das immer wiederkehrende Aufstauen des Dorfbaches durch Einwohner zu viel Unmut bei den Ratsmitgliedern führe. Kleinere Mengen Wasser könnten natürlich mal entnommen werden, aber ohne vorheriges Aufstauen und ohne die Zuhilfenahme von Pumpen, so Hellwig, der dazu aufrief, sämtliche Stauwerke, Hindernisse und Pumpen aus dem Bach zu entfernen.

„Wir wollen diese öffentliche Sitzung dazu nutzen, dies den Einwohnern mitzuteilen und hoffen, dass wir nicht strafrechtlich einschreiten müssen“. Im Übrigen habe Hellwig persönlich den Eindruck, dass die wenigsten „Bauwerke“ im Dorfbach von Kindern erschaffen worden seien. Und selbst wenn doch, dann müssten die aufsichtspflichtigen Eltern dies kontrollieren und auch wieder zurückbauen.

Wie bereits in den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf, stimmte auch der Rat von Elbingerode einstimmig für den Erlass der Krippengebühr aufgrund der Corona-Pandemie. Die Erstattung erfolgt rückwirkend zum 1. April und gilt bis zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen, beziehungsweise bis zur Aufhebung der Verordnung des Landes Niedersachsen. „Wir sind der Auffassung, dass keine Leistung und keine Zahlung bedeutet“, so Hellwig. Im Kindergarten in Elbingerode sind normalerweise rund 350 Euro pro Monat an Krippengebühren zu verzeichnen.

Auch war der Kindertagesstättenbedarfsplan Teil der Sitzung. Hellwig teilte mit, dass mit der aktuellen Fassung der vorige Bedarfsplan fortgeschrieben werde. Im Kindergarten stehen momentan 25 Plätze zur Verfügung. Aufgenommen werden in der Regel bis zu 22 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren und bis zu drei Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren. Aktuell haben 23 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und sieben Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Gemeinde.

Die Versorgung ist zu 96 Prozent im Kindergarten und zu 43 Prozent in der Krippe gewährleistet. Aufgrund der tatsächlich eingegangenen Anmeldungen sei jedoch sichergestellt, dass alle Kinder mit Wohnsitz in Elbingerode, die einen Platz beanspruchen, auch einen solchen im Laufe des Kindergartenjahres bekommen, so Hellwig. Ebenso einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder das neue pädagogische Konzept des Kindergartens. Das bestehende Konzept sei um die Sprachförderung und Sprachbildung erweitert worden, erklärte der Gemeindedirektor. Das habe den Grund, dass die Sprachförderung einen besonderen Stellenwert beim Gesetzgeber einnehme. Dafür gebe es auch Fördermittel. Nach den Sommerferien soll einmal pro Woche eine gezielte Sprachförderung stattfinden. Zugleich soll auch mit dem sogenannten Zahlenland für die werdenden Schulkinder begonnen werden. Auch dort sollen sich viele Aspekte der Sprachbildung und Sprachförderung wiederfinden, zum Beispiel mit Geschichten und Liedern zu jeder Zahl, Abzählreime und diverse Spiele. Weiterhin wird zur Sprachförderung eingesetzt regelmäßiges Singen, Reime, Gedichte, Bilderbuchbetrachtungen und vieles mehr.

Der Bürgermeister, Helmuth Otto, bedankte sich am Schluss im Namen des Rates bei allen Mitarbeitern der Verwaltung dafür, wie gut dort von Anfang an mit den widrigen Umständen aufgrund der Corona-Pandemie umgegangen worden sei.

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Auch im Kindergarten in Elbingerode werden aufgrund der ausgefallen Krippenbetreuung die Gebühren erstattet

 

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