02.06.2020

Update: 68 Personen Covid-positiv nach privaten Familienfeiern


...Stadt Göttingen

In Zusammenhang mit mehreren privaten Familienfeiern am vergangenen Wochenende sind mittlerweile 203 Kontaktpersonen ersten Grades in Stadt und Landkreis Göttingen identifiziert worden. Alle haben eine Quarantäneverfügung erhalten und sind aufgefordert sich testen zu lassen.

Weitere Kontaktpersonen fallen in die Zuständigkeit anderer Gesundheitsämter u.a. Salzgitter, Osnabrück, Eichsfeld Kreis und Märkischer Kreis die bereits informiert wurden.

Am heutigen Pfingstmontag sind 55 Personen (zuzüglich 76 Personen, die bereits am Wochenende und 35 in der vergangenen Arbeitswoche getestet wurden) getestet worden. Personen, die das Testzentrum nicht selbständig aufsuchen konnten, wurden in Kooperation der Berufsfeuerwehr Göttingen mit der KVN zu Hause aufgesucht um den Test abzunehmen.

Zusammen mit den diesbezüglichen Testungen der vergangenen Tage sind insgesamt 68 Personen Corona positiv getestet (59 in der Stadt und 9 Personen im Landkreis Göttingen). Weitere Befunde der Testungen von heute stehen noch aus.

Eine Person ist weiterhin in stationärer Behandlung.

Das Ausbruchsgeschehen macht weiter Maßnahmen erforderlich:

Unter den Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich 57 Kinder und Jugendliche. Betroffen sind folgende Schulen:

  • NEUE IGS Göttingen
  • Regenbogenschule, Göttingen
  • Kooperative Gesamtschule Gieboldehausen
  • Grundschule im Drammetal, Rosdorf-Dramfeld
  • Berufsbildende Schulen Ritterplan, Göttingen
  • Egelsbergschule Göttingen,
  • Brüder-Grimm-Schule, Göttingen
  • Integrierte Gesamtschule, Bovenden
  • Schule am Hohen Hagen, Dransfeld
  • Wilhelm-Busch-Schule, Göttingen
  • Heinrich - Heine - Schule Göttingen
  • Heinrich-Grupe-Schule, Rosdorf
  • Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Göttingen
  1. Die Schulen werden verstärkt auf Krankheitsanzeichen bei anderen Schülerinnen und Schülern achten.
     
  2. Des Weiteren wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf dem Schulgelände und in den Gebäuden (ausgenommen bleiben die Klassenräume) für einen Zeitraum von 14 Tagen als präventive Maßnahme verfügt.
     
  3. Soweit eines der Kinder und Jugendlichen Corona positiv getestet wird, erhalten alle Klassenkammerad*innen sowie zugehörige Lehrkräfte als Kontaktpersonen ersten Grades eine Quarantäneverfügung, die vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen individuell ausgesprochen wird.
     
  4. Eine mittlere zweistellige Zahl von Personen hatten für die Pfingsttage eine Aufforderung zur Testung erhalten und sind dieser bislang nicht nachgekommen. Eine schriftliche Anordnung, den Test umgehend nachzuholen wird unter Androhung eines Bußgeldes zugestellt. Notfalls wird die Maßnahme mit polizeilicher Unterstützung durchgesetzt werden.
     
  5. Die Einhaltung aller Quarantäneanordnungen wird stichprobenhaft überprüft.
     
  6. Ab Morgen ist das Bürgertelefon unter 0551 / 7075 100 von Stadt und Landkreis Göttingen wieder montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

 

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