Regionales / SG Hattorf

26.05.2020

Neue Benutzungsordnung für das Sportheim


Für die Benutzung des Sporthauses und des Sportplatzes der Gemeinde Hattorf gibt es jetzt eine Benutzungsordnung

Da es immer wieder zu Beschädigungen kam, gelten seit dem 20. Mai Regeln für die Nutzung des Gemeindesportplatzes in Hattorf

...von Herma Niemann

Weil die Nutzer mit dem Sporthaus auf dem Gemeindesportplatz in Hattorf nicht so pfleglich umgehen würden, wie man sich es wünschen würde, gibt es seit dem 20. Mai eine Benutzungsordnung. Bereits vor Fertigstellung des Sporthauses musste es zu einem Wiederholungsanstrich in einer der Kabinen kommen.

Die Benutzungsordnung beschloss der Rat der Gemeinde Hattorf einstimmig am vergangenen Dienstag. Der Gemeinderat habe sich dazu veranlasst gefühlt, über eine Benutzungsordnung nachzudenken, erklärte der Gemeindedirektor Rolf Hellwig. „Wir erwarten von allen Nutzern, dass sie pfleglich mit dem öffentlichen Eigentum umgehen. Einen Schaden kann man melden, und dieser kann dann behoben werden“, so Hellwig, der betonte, dass man den Nutzern keine übermäßigen Beschränkungen auferlegt hätte, sondern einfach den allgemein üblichen Umgang darin beschrieben habe. „Eigentlich haben wir nur Selbstverständlichkeiten aufgeführt“, so der Fraktionssprecher Peter Lakemann (SPD).

Gerd Lohrengel (Fraktionsvorsitzender CDU/FDP) ließ zusätzlich noch aufnehmen, dass auch das Ballspielen im und direkt am Sporthaus untersagt werden sollte. Unter anderem heißt es in der Benutzungsordnung, dass das eingezäunte Sportgelände nur unter verantwortlicher Leitung einer geeigneten Aufsichtsperson (Übungsleiter) betreten werden darf. Der Übungsleiter hat für Disziplin und Ordnung auf dem Gelände Sorge zu tragen und das Gelände auf- und wieder abzuschließen. Bei Beginn der Übungsstunden und auch beim Spielbetrieb betritt der Übungsleiter beziehungsweise der Verantwortliche als Erster das Gelände und verlässt es auch als Letzter, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass alles in Ordnung ist und keine Beschädigungen vorliegen. Beschädigungen und Verluste sind im Belegbuch einzutragen und der Gemeinde unverträglich über den Platzwart zu melden.

Personen oder Gruppen, die sich der Benutzungsordnung widersetzen, können vom Platzwart, einer Aufsichtsperson oder von der Gemeinde des Geländes verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen ist die Gemeinde berechtigt, dem jeweiligen Verein oder einer Abteilung des Vereins vorübergehend oder auf Dauer die Genehmigung der Benutzung der Sportanlage zu entziehen oder auch gegen die einzelne Person ein Hausverbot zu erteilen.

 

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