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22.05.2020

Wegen Corona: Krippen-Gebühr im Hattorfer Kindergarten wird erlassen


Die Krippengebühren werden bis zur Wiedereröffnung im Kindergarten in Hattorf erlassen, beziehungsweise erstattet

Der Verzicht auf den Elternbeitrag gilt rückwirkend ab April und bis zur Wiedereröffnung

...von Herma Niemann

Eine gute Nachricht für Eltern: Die Krippen-Gebühren im Evangelisch-lutherischen Kindergarten in Hattorf werden rückwirkend zum 1. April entweder erlassen oder zurückerstattet. Das beschloss der Rat der Gemeinde Hattorf einstimmig in seiner ersten Sitzung am Dienstag seit des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie.

Seit Mitte März seien die Kindergärten bis auf den Notbetrieb für Kinder bestimmter Personengruppen geschlossen, erklärte der Gemeindedirektor der Samtgemeinde Hattorf, Rolf Hellwig. Seitdem seien vermehrt Anfragen von Eltern gekommen, in denen es um die Krippengebühren für die unter Dreijährigen gegangen sei. Schon sehr früh hätten sich deshalb sämtliche Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Göttingen darauf geeinigt, die Erstattung oder den Verzicht der Gebühren den Räten vorzuschlagen. „Deshalb kann ich mit gutem Gewissen vorschlagen, auf die Krippengebühren seit 1. April zu verzichten oder bereits bezahlten Gebühren zu erstatten“, so Hellwig.

Träger des Kindergartens in Hattorf ist der Kindertagesstättenverband Harzer Land, der den Elternbeitrag erhebt. Die Höhe und die Gestaltung des Elternbeitrages für die Krippe wird nach den Vorgaben der Gemeinde Hattorf festgesetzt. Ein Verzicht auf die Erhebung der Gebühren durch den Kindertagesstättenverband ohne Zustimmung der Gemeinde hätte für diesen nachteilige Folgen. „Der Ratsbeschluss ist nötig gewesen, da der Verband sonst auf den Kosten sitzen geblieben wäre“, so Hellwig „mit dem vorübergehenden Verzicht auf die Gebühren kann die Gemeinde einen Beitrag zur Unterstützung der Familien und zum Erhalt der Lebensqualität beitragen“. Die Schließung des Kindergartens war Teil des Maßnahmenpaketes zur Verzögerung der Ausbreitung des Covid-19 Virus. Durch die landesweiten Schließungen der Kindertagesstätten seien die Erziehungsberechtigten gezwungen gewesen, ihren erwerbsmäßigen Alltag und die Betreuung der Kinder neu zu organisieren. Durch die allgemeinen Beschränkungen und die nahezu vollständige Aussetzung des wirtschaftlichen Lebens, steige auch der finanzielle Druck bei den Eltern, so Hellwig weiter. Der Kindergarten in Hattorf hat aktuell rund 3.000 Euro pro Monat an Einnahmen.

In den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf soll dieser Beschluss auf Erlass der Krippengebühren demnächst ebenso Thema sein. Der Verzicht auf die Gebühren soll bis zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen vom 13. März beziehungsweise bis zur Aufhebung der Verordnung des Landes Niedersachsen erfolgen. Endet die nach Infektionsschutzrecht verfügte Schließung der Kindertagesstätte nach dem 15. Kalendertag eines Monats, werden für diesen Monat keine Gebühren erhoben. Eine Rückerstattung für den Monat März erfolgt nicht. In seinem anschließenden Bericht erwähnte der Gemeindedirektor, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde Hattorf für das Jahr 2020 seit Ende Februar rechtskräftig sei.

 

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