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15.05.2020

Doppelhaushalt 2020/2021 ohne Einschränkung genehmigt


Landkreis Göttingen bleibt im Zukunftsvertrag

...LK Göttingen

Der Doppelhaushalt 2020/2021 des Landkreises Göttingen ist genehmigt. Die schriftliche Bestätigung des niedersächsischen Innenministeriums als Kommunalaufsicht ist bei der Kreisverwaltung eingegangen. Die Genehmigung erfolgt ohne Einschränkung. Damit kann der Haushalt, nach Veröffentlichung im Amtsblatt und öffentlicher Auslegung, am 26.05.2020 in Kraft treten.

Die Genehmigung betrifft die Kreditaufnahme für Investitionen, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für die langfristigen Investitionsvorhaben und die Hebesätze für die Kreisumlage. Das Investitionsprogramm für die kommenden zwei Jahre sei nachvollziehbar begründet, der Anstieg der Verschuldung vertretbar, so das Ministerium. Die Verpflichtungsermächtigungen würden voraussichtlich keine Nettoneuverschuldung verursachen und könnten uneingeschränkt genehmigt werden. Bei den Hebesätzen für die Kreisumlage – mitsamt der einmaligen Senkung zugunsten der Gemeinden bei den Schlüsselzuweisungen – sei eine hinreichende Interessenabwägung erfolgt, rechtlichen Bedenken bestünden nicht, hält das Ministerium fest.

Zugleich macht die Kommunalaufsicht deutlich, dass ein dauerhafter Haushaltsausgleich nicht erreicht wurde. Die Planziele für dieses und die folgenden Jahre stellt sie unter anderem aufgrund der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Frage. Ausdrücklich begrüßt das Ministerium die Produktanalyse – also die vom Landkreis selbst in Angriff genommene kritische Prüfung, ob und wie Aufgaben effizienter erledigt werden können. Darüber hinaus fordert das Ministerium aber, die Entwicklung der Jugend- und Sozialhilfeaufwendungen im Blick zu behalten sowie, angesichts steigender Personalaufwendungen, Neueinstellungen möglichst zu vermeiden. In der Summe könne die dauernde Leistungsfähigkeit – trotz bestehender Überschussrücklage – noch nicht zweifelsfrei bestätigt werden.

Das heißt, der Zukunftsvertrag mit seinen Vorgaben im Gegenzug für die Entschuldungshilfe des Landes besteht fort. Im Rahmen des Zukunftsvertrages hat der Landkreis Göttingen die Haushaltslage konsolidiert, die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder hergestellt, den Investitionsstau der Vorjahre unter anderem bei Kreisstraßen und Schulen abgebaut, politische Gestaltungskraft beispielsweise zur Förderung des ÖPNV und des ländlichen Raums gewonnen und Belastungen für künftige Generationen abgebaut. So wurde die Verschuldung auf nun 56 Millionen Euro (2019) abgebaut, weit unter die Prognose des Zukunftsvertrags von gut 115 Millionen Euro.

Der Haushalt des Landkreises Göttingen hat ein Volumen von knapp 642 Millionen Euro in diesem und 650 Millionen Euro im kommenden Jahr. Den weitaus größten Teil machen die Bereiche Soziales, Jugend und Jobcenter aus (zusammen 470 Millionen Euro im Jahr 2020 und fast 474 Millionen Euro in 2021). Weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bildung, Mobilität und Digitalisierung. Der Kreistag hat den Doppeletat am 29.01.2020 mehrheitlich beschlossen. Mit Datum 06.02.2020 wurde er dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt, mit dem nun uneingeschränkt positiven Ergebnis.

 

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