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02.05.2020

Zweite Amtszeit im Deutschen Ethikrat


Prof. Dr. Volker Lipp

Prof. Dr. Volker Lipp von der Universität Göttingen erneut berufen

...Universität Göttingen

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Lipp von der Universität Göttingen ist für eine zweite Amtszeit in den Deutschen Ethikrat berufen worden. Er gehört damit für weitere vier Jahre zum engsten Kreis der wissenschaftlichen Berater von Bundesregierung und Bundestag in ethischen Grundsatzfragen. Insgesamt gehören dem Ethikrat bis zu 26 Mitglieder aus verschiedenen Fachbereichen an.

„Wir gratulieren Volker Lipp zur erneuten Berufung in den Deutschen Ethikrat und wünschen ihm für seine zweite Amtszeit alles Gute“, so Universitätspräsident Prof. Dr. Reinhard Jahn. „Geraden in Zeiten wie diesen ist die Arbeit des Ethikrats zu den komplexen Fragen und Herausforderungen, vor denen unserer Gesellschaft steht, unverzichtbar.“

Volker Lipp ist seit dem Jahr 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen. Er war unter anderem Gründungsdirektor des Göttinger Zentrums für Medizinrecht, dem er bis heute angehört, und ist Ko-Direktor des Instituts für Notarrecht an der Juristischen Fakultät. In seiner Forschung konzentriert sich Lipp in erster Linie auf das Medizinrecht, das Familienrecht und das Zivilprozessrecht auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Darüber hinaus ist er unter anderem Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.

 

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